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| Wolf-Dieter Ludwig /dapd |
Zulassungsstudien für Medikamente würden im Allgemeinen im Auftrag von Unternehmen durchgeführt. Häufig seien sie nicht geeignet, den Patientennutzen zu bewerten, sondern lieferten nur Ergebnisse, die unter besonderen, oft alltagsfernen Bedingungen gewonnen würden.
„Wenn ein Medikament neu zugelassen worden ist, kann der Arzt häufig nicht beurteilen, ob er für seinen Krebspatienten einen Nutzen erwarten kann“, sagte Ludwig. Kriterien für den Patientennutzen seien zum Beispiel eine zu erwartende relevante Verlängerung der Lebenszeit, eine Verkürzung der Krankheitsdauer oder eine Verbesserung der Lebensqualität zum Beispiel durch Schmerzreduktion.
aerzteblatt.de |
Für die adäquate medikamentöse Versorgung von Tumorpatienten seien besonders fundierte Aussagen zur Wirksamkeit eines neuen Arzneimittels im Vergleich zum Standard in Deutschland wichtig, Angaben zur Dosierung, Sequenz und Dauer und Erkenntnisse über seltene, potenziell aber schwerwiegende unerwünschte Ereignisse.
Leider seien in Deutschland die Rahmenbedingungen für solche Post-Zulassungsstudien, die in einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium empfohlen werden, derzeit ungünstig, sagte Ludwig. Dies gelte besonders für Therapieoptimierungsstudien.
Denn das Bundesministerium für Gesundheit und die zuständigen Spitzenorganisationen wollten zunächst Erfahrungen und Ergebnisse des im Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abwarten. „Dieses vorwiegend auf eine Preisregulierung bei kostenintensiven Spezialpräparaten abzielende Gesetz wird aber weder die Defizite klinischer Studien in der Onkologie beseitigen, noch die Qualität und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie bei Tumorpatienten wesentlich verbessern“, so Ludwigs Progose.
Für die Patienten bedeute dies: Der Nutzen eines
Arzneimittels lasse sich nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung
einschätzen. Auch fehle es an patientenverständlich aufbereiteten,
evidenzbasierten Informationen über die einzelnen Arzneimittel. „In den USA
gibt es zum Beispiel die ‚drug fact box’ für den Patienten, in der die
relevanten studienbasierten Fakten stehen. Da müssen wir im Sinne unserer
Patienten schnell vorankommen!“
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