![]() |
| ddp |
Bis dahin darf in Restaurants in abgetrennten Räumen geraucht werden. Geklagt hatte zunächst die Wirtin einer Gaststätte, die in ihrem „Clubraum“ neben der Gaststube einen Raucherraum einrichten wollte. Die Verwaltung lehnte das ab. Sie verwies auf das Hamburgische Passivrauchergesetz, das reinen Schankgaststätten, nicht aber Speisegaststätten die Einrichtung von Raucherräumen erlaubt. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte an, eine klare und rechtssichere Regelung zu schaffen.
„Die Ärztekammer fordert seit langem ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in allen gastronomischen Einrichtungen. Nichtraucherschutz funktioniert nur ganz oder gar nicht“, sagte der Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.
aerzteblatt.de |
Auswirkungen auf andere Bundesländer hat der Karlsruher Richterspruch offenbar nicht. Eine vergleichbare Regelung gebe es in anderen Ländern nicht, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Entweder gelte dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten Speisen angeboten werden oder nicht.
Hamburgs Grüne wollen einen Antrag „nach bayerischem Vorbild“ in der Bürgerschaft einbringen, teilte die GAL-Fraktion am Dienstag mit. Dies sei mit der Verfassung vereinbar. Mit der Forderung nach einem ausnahmslosen Rauchverbot für die Gastronomie hatten sich die Grünen während ihrer Beteiligung an der schwarz-grünen Hamburger Regierungskoalition (2008-2010) nicht durchsetzen können.
Die Fachsprecherin der CDU-Fraktion für die Bereiche Justiz und Drogenpolitik,
Viviane Spethmann, bezeichnete die Gesundheitsvorsorge als oberstes Ziel.
Gleichwohl sollte aber jeder Gastwirt die Freiheit haben, einen Raucherraum
einzurichten. Eine „Hängepartie mit unklaren Übergangsregeln“ helfe weder dem
Gesundheitsschutz noch dem Rechtsfrieden.
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.