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Bundesver­fassungsgericht kippt Nicht­raucher-Regelung in Hamburg

Dienstag, 21. Februar 2012

Karlsruhe/Hamburg – Eine Hamburger Regelung zum Schutz von Nichtrauchern in der Gastronomie hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. Es erklärte eine Regelung für verfassungswidrig, wonach Raucherzonen grundsätzlich nur in Kneipen, nicht aber in Gaststätten erlaubt sind. Der Gesetzgeber in der Hansestadt muss nun eine neue Regelung finden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Bis dahin darf in Restaurants in abgetrennten Räumen geraucht werden. Geklagt hatte zunächst die Wirtin einer Gaststätte, die in ihrem „Clubraum“ neben der Gaststube einen Raucherraum einrichten wollte. Die Verwaltung lehnte das ab. Sie verwies auf das Hamburgische Passivrauchergesetz, das reinen Schankgaststätten, nicht aber Speisegaststätten die Einrichtung von Raucherräumen erlaubt. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte an, eine klare und rechtssichere Regelung zu schaffen.

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„Die Ärztekammer fordert seit langem ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in allen gastronomischen Einrichtungen. Nichtraucherschutz funktioniert nur ganz oder gar nicht“, sagte der Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.

Ausnahmereglungen führten nur zu rechtlichen Unsicherheiten, wie jetzt wieder deutlich werde. Er hoffe nun, dass die Politik „endlich den Mut für eine klare Regelung aufbringt und sich nicht länger vor den Karren von Zigarettenindustrie und Gaststättenverband spannen lässt, die mit dem Arbeitsplatz-Argument versuchten, konsequenten Nichtraucherschutz zu verhindern“, so Montgomery.

Auswirkungen auf andere Bundesländer hat der Karlsruher Richterspruch offenbar nicht. Eine vergleichbare Regelung gebe es in anderen Ländern nicht, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Entweder gelte dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten Speisen angeboten werden oder nicht.

Hamburgs Grüne wollen einen Antrag „nach bayerischem Vorbild“ in der Bürgerschaft einbringen, teilte die GAL-Fraktion am Dienstag mit. Dies sei mit der Verfassung vereinbar. Mit der Forderung nach einem ausnahmslosen Rauchverbot für die Gastronomie hatten sich die Grünen während ihrer Beteiligung an der schwarz-grünen Hamburger Regierungskoalition (2008-2010) nicht durchsetzen können.

Die Fachsprecherin der CDU-Fraktion für die Bereiche Justiz und Drogenpolitik, Viviane Spethmann, bezeichnete die Gesundheitsvorsorge als oberstes Ziel. Gleichwohl sollte aber jeder Gastwirt die Freiheit haben, einen Raucherraum einzurichten. Eine „Hängepartie mit unklaren Übergangsregeln“ helfe weder dem Gesundheitsschutz noch dem Rechtsfrieden. © hil/dapd/aerzteblatt.de

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