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Praxisinfo Verordnen der KV Nordrhein

Mittwoch, 22. Februar 2012

Düsseldorf – Asylbewerber, Beamte der Bundespolizei oder Bundeswehrangehörige und andere: Fragen zur Praxisgebühr, Zuzahlungen und Besonderheiten beim Verordnen von Arznei- und Heilmitteln für Versicherte der Sonstigen Kostenträger hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt in einer Tabelle zusammengefasst.

Ein neues Sonderheft der „KVNO extra“ befasst sich außerdem mit der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012 in Nordrhein. Auf 20 Seiten informiert die KV Nordrhein über die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarungen, unter anderem über die neuen Vorgaben zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen.

Für Patienten hat die KV eine Information mit Hinweisen zu Blutzuckerteststreifen und -messgeräten erstellt. Diese Patienteninfo ist eine Gemeinschaftsproduktion der KV Nordrhein und der nordrheinischen Krankenkassen. Die Praxen in Nordrhein erhalten das Info-Paket per Post. Alle übrigen finden es unentgeltlich auf der Seite der KV. © hil/aerzteblatt.de

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