Ein neues Sonderheft der „KVNO extra“ befasst sich außerdem mit der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012 in Nordrhein. Auf 20 Seiten informiert die KV Nordrhein über die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarungen, unter anderem über die neuen Vorgaben zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen.
Für Patienten hat die KV eine Information mit Hinweisen zu
Blutzuckerteststreifen und -messgeräten erstellt. Diese Patienteninfo ist
eine Gemeinschaftsproduktion der KV Nordrhein und der nordrheinischen
Krankenkassen. Die Praxen in Nordrhein erhalten das Info-Paket per Post. Alle
übrigen finden es unentgeltlich auf der Seite der KV.
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