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Petition für Hausarztverträge nach altem Recht

Freitag, 27. Juli 2012

München – Mit einer Sammelpetition an den Deutschen Bundestag möchte der Bayerische Hausärzteverband (BHAEV) Hausarztverträge nach altem Recht dauerhaft durchsetzen, das heißt ohne die sogenannte Gegenfinanzierungsklausel. Dazu müsste der Absatz 5a im Paragraf 73b des Fünften Sozialgesetzbuches gestrichen werden.

„Hausarztverträge nach der alten Fassung des Paragrafen 73b sind ein wichtiges Instru­ment, die flächendeckende hausarztzentrierte Versorgung nachhaltig sicher­zustellen und dem dringend benötigten hausärztlichen Nachwuchs eine Perspektive mit wirtschaftlicher Planungssicherheit zu bieten“, hieß es aus dem BHAEV.

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Der Bundestag habe den Paragrafen dennoch geändert. Die neue Fassung schreibt jetzt im Absatz 5a vor, dass Hausärzte ihre Mehrleistungen im Rahmen von Hausarztverträgen nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen adäquat honoriert bekommen, wenn sie gleichzeitig bei ihren Patienten einsparen, zum Beispiel bei der Verschreibung von Medikamenten.

„Das ist unethisch und mit uns nicht zu machen. Wir Hausärzte weigern uns, auf Kosten unserer Patienten zu sparen“, sagte der BHAEV-Vorsitzende Dieter Geis. Die einzigen Gewinner des Absatzes 5a seien die Krankenkassen. „Wir fordern den Bundestag deshalb auf, diesen Strukturfehler im Gesetz zu beheben und den Absatz 5a wieder zu streichen“, betonte Geis.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wollen die Hausärzte jetzt Unterschriften für eine Petition an den Bundestag sammeln.

Der BHAEV weist daraufhin, dass die derzeit mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern geltenden Hausarztverträge nach altem Recht geschlossen sind und bis 2014 laufen werden. Danach drohten jedoch Verträge nach dem neuen Recht, wenn es nicht gelänge, den Absatz 5a im Paragrafen 73b zu kippen. © hil/aerzteblatt.de

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