Berlin – Eine neue „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ soll Patienten vor irreführenden Bezeichnungen schützen. Herausgegeben haben sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Mit der neuen Leitlinie reagieren die beiden Behörden nach eigenen Angaben auf einen Trend in der Pharmaindustrie, bei den Arzneimittelbezeichnungen Marketingstrategien in den Vordergrund zu stellen. So beantragten die Firmen immer häufiger verharmlosende Arzneimittelnamen und verwirrende Namenszusätze wie „super“ oder „express“.
Die neue Leitlinie soll langwierige Auseinandersetzungen um irreführende Namen künftig vermeiden oder zumindest dazu beitragen, sie schneller zu entscheiden. „Dies geschieht im Sinne der Patientensicherheit und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“, hieß es aus den Behörden.
Mit der Leitlinie setzen BfArM und PEI der Industrie deutlich engere Grenzen bei der Auswahl von Arzneimittelnamen und ihren Zusätzen. Die Bezeichnungen von Arzneimitteln sollen transparenter werden und so zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr beitragen. „Davon profitieren Patienten, Ärzte und Apotheker gleichermaßen“, so BfArM und PEI.
Die neue Leitlinie ist eines der Ergebnisse des „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit gemeinsam mit weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen.
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