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Hausarztverträge: Verpflichtung zur Einsparung bleibt

Dienstag, 14. Mai 2013

Berlin – Die bestehende Verpflichtung, höhere Arzthonorare im Rahmen von Hausarzt­verträgen durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen an anderer Stelle zu finan­zieren, ist „kein Hindernis“ für derartige Verträge. Eine Abschaffung dieser Vorgabe ist deshalb nicht geplant. Diese Auffassung hat Thomas Ilka, Staatssekretär im Bundes­gesund­heitsministerium, gestern im Bundestag vertreten.

Ilka äußerte sich vor dem Petitionsausschuss zu den Auswirkungen dieser Regelung in Paragraf 73 b Absatz 5 a im Sozialgesetzbuch V. Sie gilt für alle Verträge, die nach dem 22. September 2010 geschlossen werden. Derzeit hätten 60 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten Zugang zu Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung, betonte Ilka. Bundesweit seien rund 400 Hausarztverträge genehmigt.

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Ilka äußerte sich auf eine Petition hin, die der Vorsitzende des bayerischen Hausärzte­verbands, Dieter Geis, eingebracht hatte. Bereits im Juli 2012 hatten Geis und seine Kollegen beschlossen, in Form einer Sammelpetition dafür zu kämpfen, dass der kriti­sierte Absatz aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen wird. Die Einsparverpflichtung an anderer Stelle sei „unethisch und mit uns nicht zu machen“, hieß es damals aus Bayern: „Wir Hausärzte weigern uns, auf Kosten unserer Patientinnen und Patienten zu sparen.“ Vor kurzem hatte die bayerische Staatsregierung im Bundesrat einen Vorstoß im Sinne des Hausärzteverbands unternommen, um die Honorargrenzen abzuschaffen.

Vor dem Petitionsausschuss verwies Geis darauf, dass man rund 150.000 Unterschriften gesammelt habe – ein deutliches Zeichen, „dass die Patientinnen und Patienten hinter uns stehen“, betonte er. Er habe nichts dagegen zu sparen, aber dabei dürfe man nicht an der Versorgung der Patienten ansetzen. Geis verwies darauf, dass im Rahmen der Hausarztverträge überdurchschnittlich viele ältere und chronisch kranke Menschen versorgt würden. Dies koste auch mehr Geld als die Versorgung Jüngerer.

Geis ging zudem auf den Hinweis Ilkas ein, es seien bereits 400 Verträge – allerdings nach altem und neuem Recht – abgeschlossen. „Die Vielzahl der Verträge ergibt sich durch die Vielzahl der Krankenkassen“, stellte er klar. Allein durch einen Abschluss mit den Betriebskrankenkassen in Bayern entstünden beispielsweise 120 Verträge. © Rie/aerzteblatt.de

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