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Niederlande legalisieren Sterbehilfe bei todkranken Babys

Donnerstag, 13. Juni 2013

Utrecht – Niederländische Ärzte dürfen den Sterbeprozess totkranker Babys beschleu­nigen, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen. Das hat die Ärzteorganisation KNMG in einem gestern veröffentlichten Bericht festgelegt. Demnach ist es Medizinern erlaubt, die Behandlung Neugeborener mit geringer Lebenserwartung einzustellen und den Tod durch die Gabe von Muskelrelaxanzien aktiv herbeizuführen.  

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In den Niederlanden wird diese Vorgehensweise bereits seit Jahren praktiziert und hat in der Vergangenheit  bei Kinderärzten und Juristen zu kontroversen Diskussionen geführt. Der nun vorgelegte Bericht legalisiert die Praxis und schreibt erstmals Regelungen zur Sterbehilfe bei todkranken Babys fest.

Um maximale Transparenz sicherzustellen, müssen entsprechende Fälle deshalb zukünftig einer eigens dafür eingerichteten Kommission gemeldet werden. Darüber hinaus soll der Leitfaden aber auch betroffenen Eltern helfen, die Entscheidung des Arztes nachzuvollziehen.

Von den jährlich rund 175.000 niederländischen Neugeborenen, sterben etwa 650, von denen die Hälfte Frühgeburten ohne reelle Lebenserwartungen sind. Die andere Hälfte sind Kinder mit schweren Anomalien, beispielsweise der Lungen, des Herzens oder des Gehirns. © hil/aerzteblatt.de

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