Der Arzt im Nationalsozialismus: Der Weg zum Nürnberger Ärzteprozeß und die Folgerungen daraus
Beim diesjährigen 99. Deutschen Ärztetag in Köln hat Dr. med. Alfred Möhrle über die Verstrickung
von Ärzten in die verbrecherischen Machenschaften des NS-Regimes referiert. Dabei stellte er dar, unter
welchen Umständen Ärzte während der Zeit des Nationalsozialismus arbeiteten und welche Konsequenzen aus
den Erfahrungen dieser Zeit zu ziehen sind. Der vorliegende Text ist eine Dokumentation dieses Referats.
Außerdem gibt es eine Langfassung von rund elf Seiten, die dem Vortrag zugrunde lag. Sie kann beim
Deutschen Ärzteblatt angefordert werden.
Am 16. Oktober 1948 führte Fred Mielke in seinem Referat vor dem 51. Deutschen Ärztetag aus, "daß
gegenüber etwa 90 000 in Deutschland tätigen Ärzten die Anzahl der an Medizinverbrechen unmittelbar
Beteiligten verschwindend gering ist – etwa 300 bis 400 Ärzte, wenn man hoch schätzt". In der zweiten
Publikation zum Nürnberger Ärzteprozeß korrigierte Mitscherlich diese Einschätzung: "Dreihundertfünfzig
waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Lage oder Chance brachte, sich zu
verwandeln."
Bis heute stehen sich zwei Gruppierungen bei der Beurteilung der Verstrickung von Ärzten in die Verbrechen
der Nazizeit gegenüber: die eine, welche der Ansicht ist, daß nur eine verschwindend kleine Zahl von Ärzten
aktiv beteiligt gewesen sei und daß die meisten auch nichts gewußt hätten, demgegenüber die andere, welche
mehr oder weniger der Bejahung einer Kollektivschuld der deutschen Ärzteschaft zuneigt und die Ausrede des
Nichtwissens nicht akzeptieren will. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen helfen, sich ein eigenes
Bild machen zu können.
Was war es, was so viele Ärztinnen und Ärzte sich unmittelbar oder mittelbar in die Machenschaften des
nationalsozialistischen Regimes verstricken ließ? Hatte sich denn wirklich die Mehrzahl der Ärzte, die in den
Jahren 1933 bis 1945 tätig waren, so weit von den ethischen Verpflichtungen entfernt, welche der Arztberuf
ihnen auferlegte? Nun, dies war sicherlich nicht der Fall. Doch das Wertebild der gesamten Bevölkerung, und
damit auch der Ärzte, hatte sich unter dem Einfluß der nationalsozialistischen Ideen verändert. Lassen Sie uns
daher zunächst einen Blick auf die äußeren Umstände werfen, unter denen ein Arzt in der Zeit des
nationalsozialistischen Regimes seinen Beruf ausüben mußte.
Arbeitslosigkeit und sinkende Einkommen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 1933 waren schlecht. Nach dem Ende des Ersten
Weltkrieges und der Überwindung der Inflation Anfang der zwanziger Jahre hatte es eine ständige
wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung bis 1929 gegeben, auch für die Einkommen der Ärzte. Ein Arzt verdiente
1929 im Durchschnitt 13 471 RM, wobei diese Summe von etwa 60 Prozent der Ärzte erreicht wurde. Dann
kam die Wirtschaftskrise; bis zum Jahre 1933 sank das ärztliche Einkommen auf durchschnittlich 9 280 RM.
Dies war wahrscheinlich weniger einem Rückgang der Umsätze zuzuschreiben als dem Anstieg der
Praxisunkosten von 30 auf 47 Prozent. 51 Prozent aller Ärzte jedoch hatten ein jährliches Einkommen von
weniger als 8 000 RM, 31 Prozent sogar von unter 5 000 RM. Es herrschte Arbeitslosigkeit, besonders unter
den Jungärzten; unbezahlte Arbeit an den Krankenhäusern war an der Tagesordnung.
Eine Kassenarztstelle war nur schwer zu bekommen. Auf Betreiben der Sozialdemokraten und der
Gewerkschaften entstanden Polikliniken, welche von den Niedergelassenen als zusätzliche Bedrohung ihres
Lebensraumes empfunden wurden. – Kommt Ihnen all das nicht bekannt vor?
1932 gab es in Deutschland insgesamt 51 785 Ärztinnen und Ärzte. Davon waren 32 152 (zirka 60 Prozent)
Kassenärzte; von diesen waren 5 308 jüdischen Glaubens. Bei Kriegsende waren es zirka 90 000 Ärztinnen und
Ärzte, darunter wohl kaum noch einer jüdischen Glaubens.
Dennoch dürften die wirtschaftlichen Umstände nur für die junge Ärztegeneration und die Medizinstudenten
ein Grund gewesen sein, auf die Versprechungen der Nationalsozialisten zu hören. Für die Etablierten war es
mehr die Aussicht auf Wiedergewinnung verloren geglaubter Positionen gegenüber den Patienten und
gegenüber der Staatsmacht, die zur Tolerierung der neuen Machthaber führte oder gar zur Kumpanei mit
ihnen.
Folgt man der Aussage des kanadischen Historikers Michael Kater, so waren 45 Prozent der deutschen Ärzte
Mitglied in der NSDAP. 26 Prozent waren Mitglied der SA, 7,3 Prozent der SS. Schon Anfang 1933 waren
sechs Prozent aller Ärzte Mitglied in einer nationalsozialistischen Organisation. Damit war der
Organisationsgrad der Ärzte in der staatstragenden Partei und ihren Untergliederungen deutlich höher als der
anderer vergleichbarer Berufsgruppen. Dies widerspricht der nach wie vor verbreiteten Meinung, nur eine
Minderheit der deutschen Ärzte habe sich zum nationalsozialisti-schen System bekannt, während die
"schweigende Mehrheit" versucht habe, unpolitisch das "Tausendjährige Reich" zu überstehen. Es unterstreicht
vielmehr die eingangs zitierten Worte Mitscherlichs. Der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund,
gegründet 1929, konnte im Oktober 1933 etwa 11 000 Ärzte als Mitglieder vorweisen.
Erster Weltkrieg und Weimarer Republik
Aus den "Vereinen für freie Arztwahl" entstand Anfang dieses Jahrhunderts der Hartmannbund, der auf dem
Boden des bestehenden Staatsgefüges die Rechte des Ärztestandes zu vertreten suchte. Dann gab es den
"Deutschen Ärztevereinsbund", eine freiwillige Standesorganisation. Daneben gab es schon seit dem Jahre
1848 immer wieder eine linksliberale ärztliche "Opposition", welche sich zum Beispiel in Berlin von 1893 bis
1919 in der Zeitschrift "Medicinische Reform" artikulierte. Dieser politischen Richtung ist zuzuschreiben, daß
bei der Einführung der ärztlichen Ehrengerichte in Preußen 1899 eindeutig festgelegt wurde, daß "politische,
religiöse und wissenschaftliche Ansichten und Handlungen als solche niemals zum Gegenstand
ehrengerichtlichen Verfahrens gemacht werden dürfen".
Der Erste Weltkrieg brachte eine spürbare Veränderung im ärztlichen Denken mit sich: Die individuelle
Verpflichtung des Arztes gegenüber dem Patienten wurde mehr und mehr durch eine Verpflichtung gegenüber
dem "Volkskörper" ersetzt. Die Erhaltung und Mehrung der "Volkskraft" war oberstes Gebot. Zugleich wurde
der Arzt gezwungen, bei der Funktionalisierung des Patienten für Kriegszwecke mitzuwirken. Die
Verfügbarmachung des Bürgers für den Kriegseinsatz, die medizinische Mitwirkung bei der
Ernährungslenkung unter Hungerrationen mußten durch restriktive Handhabung von Krankschreibungen und
zweckdienliche Begutachtungen ermöglicht werden. Diese neue Zielrichtung ärztlicher Tätigkeit ersetzte das
Verständnis für die Nöte des Patienten und war der erste Schritt zur Kompromittierung des Arztberufes. Schon
1913 hatte das "Leipziger Kartell", ein Bündnis aus Schwerindustrie, Großbauerntum und
Mittelstandsverbänden, die Sozialpolitik einschließlich der Krankenversicherung als zu kostspielig abgelehnt.
Nach dem Weltkrieg stieß die ärztliche Kritik hinzu, die Sozialversicherung führe zur "Verweichlichung" der
Patienten und damit zum Niedergang des deutschen Volkes. Besonders der jüngeren Ärztegeneration war
zudem ein Gefühl eingeimpft worden, über dem Patienten zu stehen, welcher sich ihm unterzuordnen habe.
Es gab innerärztliche Konflikte zwischen den Landärzten und ihren großstädtischen Kollegen, eine Tendenz
der niedergelassenen Praktiker, sich von der wissenschaftlichen Medizin der Universitäten ab- und alternativen
Heilmethoden zuzuwenden, und eine "Reichsnotgemeinschaft" der nicht zu den Kassen zugelassenen jüngeren
Ärzte. In politischem Gegensatz zur Standesführung stand der "Verein sozialistischer Ärzte". Im Zuge des
aufkommenden Rechtsradikalismus in der Weimarer Republik war auch ein Abdriften der ärztlichen
Standesorganisationen nach rechts zu verzeichnen, zugleich eine der Parteiensituation entsprechende, immer
weiter gehende Aufsplitterung der Ärzteschaft in Vereine und Verbände. Den meisten dieser Gruppierungen
war gemeinsam die Kritik am herrschenden Krankenkassensystem. Die vorgeschlagenen Lösungen waren
unterschiedlich, fast alle aber gipfelten in der Forderung nach einer nationalen Gesundheitsbehörde mit einem
Arzt an der Spitze.
Gleichschaltung ärztlicher Organisationen
Die Nationalsozialisten hatten gleich zwei Lösungskonzepte anzubieten: zum einen eine Neuordnung des
Gesundheitswesens auf der Grundlage des niedergelassenen Praktikers, unter weitgehender Ausschaltung des
Einflusses der Krankenkassen und Gesundheitsbehörden, zum zweiten eine straffe staatliche
"Gesundheitsführung".
Bereits 1932 waren örtliche Kassenärztliche Vereinigungen entstanden. Diese wurden 1933 zur
"Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands" (KVD), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts,
zusammengefaßt, welche den Ärzten eine wesentlich stärkere Position gegenüber den
Krankenversicherungsträgern einräumte. Der Hartmannbund ging in der KVD auf; seine Geschäftsführung
übersiedelte als Stabsstelle der KVD von Leipzig nach Berlin. Zugleich wurde die Selbstverwaltung der Kassen
aufgehoben.
Am 13. Dezember 1935 wurde die "Reichsärzteordnung" verabschiedet. Sie schuf 1936 die lang geforderte
Reichsärztekammer, damit die Zwangsmitgliedschaft, und nahm zugleich die Ärzte aus der Gewerbeordnung
heraus. Hierdurch fiel die Konkurrenz durch nichtärztliche Heilkundige (sogenannte Kurpfuscher) fort. Die
Reichsärzteordnung war schon zwischen 1924 und 1926 in ihren Grundzügen entworfen und in ihren
Grundsätzen vom Deutschen Ärztetag 1926 verabschiedet worden. An der Spitze der Reichsärztekammer stand
der "Reichsärzteführer", als erster der Leiter des NS-Ärztebundes, Dr. Gerhard Wagner. Schon früher, am 24.
März 1933, hatten sich die beiden wichtigsten Standesorganisationen, der Hartmannbund und der Deutsche
Ärztevereinsbund, freiwillig unter die kommissarische Führung von Dr. Wagner gestellt. Zugleich wurden die
Ärztefunktionäre jüdischen Glaubens aus ihren Ämtern gejagt.
In der Folgezeit richteten die Nationalsozialisten das Gesundheitswesen nach ihren Vorstellungen aus, zum
Beispiel durch die Schaffung von Gesundheitsämtern oder des "Hauptamtes für Volksgesundheit". Durch das
"Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 konnten jüdische, marxistische und
auch sonstige mißliebige Ärzte aus den Krankenhäusern und der öffentlichen Verwaltung entfernt werden.
Am 1. Juni 1935 wurde in Alt-Rehse in Mecklenburg die "Führerschule der Deutschen Ärzteschaft" eröffnet.
Dort wurden in zwei- bis vierwöchigen Kursen zunächst Ärztefunktionäre, dann aber auch andere Ärztinnen
und Ärzte parteipolitisch geschult, aber auch in Fragen der Rassenhygiene und der "Erbgesundheitspflege", des
Kriegssanitätsdienstes und der Kampfgaschemie. Sie wurden dort, aber auch schon während des Studiums,
durch Fachzeitschriften und bei allen sich bietenden Gelegenheiten auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet,
nämlich auf "die Erhaltung, die Vermehrung und die Leistungssteigerung des deutschen Menschen".
Hand in Hand mit der "Gleichschaltung" der ärztlichen Organisationen begannen rigorose Maßnahmen zur
Vertreibung der jüdischen Kolleginnen und Kollegen aus ihren Praxen und Krankenhäusern, aus den Hörsälen
und von den Lehrstühlen. Über die "Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den
Krankenkassen" vom 22. April 1933 konnten die Kassenarztsitze jüdischer und "kommunistischer" Ärzte für
"deutsche" Ärzte freigemacht werden.
Die Kampagne gegen die jüdischen Ärzte mündete am 25. Juli 1938 in die "Vierte Verordnung zum
Reichsbürgergesetz", mit der die Approbationen aller jüdischen Ärztinnen und Ärzte als mit dem 30.
September 1938 erloschen erklärt wurden. Zu dieser Zeit gab es im eigentlichen Reichsgebiet Deutschlands
noch 3 152 jüdische Ärztinnen und Ärzte. Zwischen 1933 und 1945 wurden insgesamt mehr als 9 000
Ärztinnen und Ärzte aus ihrem Beruf gedrängt, in die Emigration oder den Selbstmord getrieben oder, wie
Millionen andere, ganz einfach umgebracht. Auch auf dieses düstere Kapitel kann ich wegen der Kürze der
Zeit nicht weiter eingehen; es gibt hierzu jedoch eine ganze Reihe ausgezeichneter Arbeiten.
Wie wurde der Arzt im einzelnen für die Zwecke der Nationalsozialisten mißbraucht? Ein vordringliches Ziel
der nationalsozialistischen Gesundheitsverwaltung war die Erfassung aller "Volksgenossen" in einem Erb- und
Gesundheitskataster. Dieser sollte der "Aufartung" des deutschen Volkes, aber vor allem auch der Lenkung der
Arbeitskräfte und der Ausschöpfung der gesamten Arbeitskraft dienen. Rund die Hälfte aller Ärzte und zirka
70 bis 80 Prozent der niedergelassenen Ärzte waren als Gutachter hierfür beim Hauptamt für Volksgesundheit
zugelassen. Von ihnen verlangte man, sie müßten "auch einmal gegen ihr medizinisches Gewissen einen
untersuchten Arbeiter davon überzeugen, daß er stark genug für die Arbeit sei".
Der Arzt als Werkzeug des Staates
"Gesundheit ist Pflicht!" Dies stand im Einklang mit dem von der Gesundheitsführung verlangten
Leistungsfanatismus, war jedoch ein Verrat an dem ärztlichen Grundwert "salus aegroti suprema lex". Das
System wurde während des Krieges mit Hilfe der Vertrauensärzte, der Betriebsärzte und der Aufhebung der
freien Arztwahl für Werktätige in rüstungswichtigen Betrieben perfektioniert. Dem Arzt als
"Gesundheitsführer" oblag die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der "biologischen Tauglichkeit", die
Leistungssteigerung durch Gesundheitsaufklärung und Ansporn zur sportlichen Leibeserziehung, aber auch die
Einsparung von Krankengeldern und Renten durch möglichst langen Einsatz von leistungseingeschränkten
Kranken in entsprechenden Verwendungen.
Unter Hinweis auf die "große Leistung" des deutschen Volkes in den vier Kriegsjahren 1914 bis 1918 wurde
systematisch der militaristische Gedanke gefördert. Dies zeigte sich spätestens bei Ausbruch des Zweiten
Weltkriegs, als fast jeder Deutsche in irgendeiner Art Uniform steckte. Ärzte, die aufgrund ihres Alters oder
aus anderen Gründen nicht mehr für den Wehrdienst in Frage kamen, wurden in paramilitärischen
Verwendungen zusammengefaßt, zum Beispiel im "Reichsluftschutzbund".
Aufgrund des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN)", in Kraft getreten am 1. Januar
1934, mußten Ärzte ihre Patienten zur Sterilisation vorschlagen, wenn sie von als erblich angesehenen
Krankheiten und damit von deren genetischer "Minderwertigkeit" Kenntnis hatten. Dies geschah in Form einer
Anzeige beim staatlichen Gesundheitsamt. Perfiderweise und zum Zwecke der Verschleierung waren zu
allererst die Betroffenen selbst "antragsberechtigt". Nach anfänglich reger Teilnahme hielten sich später die
niedergelassenen Ärzte bei diesen Anzeigen zurück, da sie um den Ruf ihrer Praxen und den Verlust ihrer
Patienten fürchteten. Gleiches taten in zunehmendem Maße die Leiter psychiatrischer Anstalten; sie überließen
die Antragstellung den Amtsärzten, zumal der größte Teil ihrer Anstaltsinsassen zu diesem Zeitpunkt bereits
der Sterilisation zugeführt worden war.
Die eingehenden Anzeigen wurden Gutachtern im Gesundheits- und Jugendamt vorgelegt und die Betroffenen
dorthin vorgeladen, im Bedarfsfalle auch polizeilich vorgeführt. Verbunden waren damit Befragungen im
familiären und sozialen Umfeld dieser Menschen, welche bis dahin oft von dem gegen sie angestrengten
Sterilisationsverfahren noch gar nichts wußten. Entschieden wurde über den Antrag in den 181
"Erbgesundheitsgerichten" und "Erbgesundheitsobergerichten", angesiedelt bei den Amtsgerichten, in denen
wiederum Ärzte als Gutachter und als Beisitzer beteiligt waren. Die Verfahren waren nicht öffentlich und
dauerten aufgrund der bereits feststehenden Gutachterentscheidung oft nur wenige Minuten.
War das Urteil gefällt, hatten die Betroffenen nur mehr die Wahl, sich freiwillig zur Vollziehung der
Sterilisation in eine Klinik zu begeben oder aber sich wie ein Verbrecher zur Fahndung ausschreiben und von
der Polizei der Klinik zuführen zu lassen. Auch Abbrüche bereits bestehender Schwangerschaften erfolgten auf
dieser Gesetzesgrundlage. Zu den Geisteskrankheiten kamen mehr und mehr "soziale Auffälligkeiten" als
Grund für die Annahme einer Erbkrankheit. Bei alledem war es nicht nötig, eine Erblichkeit nachzuweisen; es
genügte, daß die Kriterien als erblich definiert waren. Dörner hat es so zusammengefaßt: "Rasse und
Erblichkeit wurden zur Leerformel gemacht, unter die alles Beliebige in gerade erwünschtem Umfang
subsumiert und der Vernichtung zugeführt werden konnte." Rund 360 000 Menschen wurden Opfer der
Zwangssterilisationen, das war knapp ein Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Etwa
5 000, meist Frauen, starben infolge des Eingriffs.
War die Zwangssterilisation zwar ein schwerwiegender Eingriff in Physis und Psyche der Betroffenen, ließ man
sie jedoch wenigstens am Leben. Doch schon früh begannen makabre Berechnungen in der Öffentlichkeit
darüber, welche ungeheure Kostenbelastung der Unterhalt der Erbkranken und Minderwertigen für den Staat
sei. Das Wort "Euthanasie" wurde dabei lange Zeit vermieden. Hatte Hitler in seinem Buch "Mein Kampf"
noch geschrieben "Menschenrecht bricht Staatsrecht", und hieß es noch 1935 offiziell, daß eine Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens nicht in Frage komme, war doch aufgrund von Äußerungen Hitlers bald
klar, daß spätestens mit dem Ausbruch des zu erwartenden Krieges die Euthanasiefrage erneut aufgegriffen
werden würde. Dies geschah im Oktober 1939 in Form eines auf den 1. September 1939 zurückdatierten
Befehls Hitlers. Dies war weder ein Gesetz noch ein unumgehbarer Befehl, reichte in der Folge jedoch als
Grundlage für die Tötung Tausender von psychisch Kranken im Rahmen der Euthanasieaktion T4.
Schon im Frühjahr 1939 begann ein "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und
anlagebedingter schwerer Leiden" in Deutschland nach Kindern zu suchen, die an Idiotie, Hydrocephalus,
Mongolismus oder ähnlichen Mißbildungen litten. Diese Kinder wurden dann systematisch in klinische
Einrichtungen verbracht, unter dem Vorwand, dort könne ihnen besser geholfen werden. In Wirklichkeit
wurden sie durch eine Überdosis eines Schlafmittels getötet, oder man überließ sie einfach dem Hungertod. Auf
diese Weise wurden bis Kriegsende mindestens 5 000 Kinder, wahrscheinlich aber viel mehr, ermordet.
Weiterhin waren sämtliche Patienten mit Schizophrenie, Paralyse, Epilepsie, Schwachsinn, Encephalitis oder
Huntingtonscher Chorea sowie kriminelle Geisteskranke oder über fünf Jahre dauernd in Anstaltsverwahrung
befindliche Personen zu melden.
In der Aktion T4 wurden etwa 50 Ärzte aktiv tätig. Bis zur Einstellung der Aktion am 24. August 1941
aufgrund des Protestes der Kirchen und sich erhebender Unruhe in der Bevölkerung wurden 70 273 Menschen
ermordet, meist durch Vergiftung mit Kohlenmonoxyd. Weitere 30 000 Akten waren durch begutachtende
Ärzte bereits bearbeitet und die Betroffenen zur Tötung vorgesehen. Dies war jedoch nicht das Ende der
Tötungsaktionen: 20 000 jüdische Kranke wurden im Rahmen der Aktion 14f 13 ermordet. Der Gipfel des
Mordens wurde durch die Massenvernichtung von fünf Millionen der in den Konzentrationslagern aus
unterschiedlichsten Gründen zusammengetriebenen Menschen erreicht. Diese Vorgänge sind bekannt und
sollen daher hier nicht näher betrachtet werden.
Zwischen Berufsethos und Verstrickung
Wenn von der Medizin im Nationalsozialismus die Rede ist, wird dabei jedoch vor allem auch an die
Menschenversuche in den Konzentrationslagern gedacht. Diese waren ja auch größtenteils Gegenstand des
Nürnberger Ärzteprozesses, wo sie allesamt als wissenschaftliche Experimente angesehen wurden. Unter den
beteiligten Ärzten waren neben Sadisten und skrupellosen Karrieristen mit beschränkter Intelligenz auch
namhafte Wissenschaftler. Gerade von diesen wurde häufig darauf hingewiesen, daß ihre Versuche ja letztlich
der Erhaltung von Leben und der Heilung von Krankheiten gedient hätten. Das Bedrückende daran ist für
mich, daß selbst die Anklagevertreter in Nürnberg einen gewissen Unterschied zwischen dem Arzt als
Behandler und dem Arzt als wissenschaftlichem Experimentator machten; für letzteren gelte das Gebot des
"Nil nocere" nur in eingeschränkter Form. Daß diese Betrachtungsweise keineswegs der Vergangenheit
angehört, zeigt eine Vielzahl durchaus zweifelhafter Experimente bis in die heutige Zeit, auch in sogenannten
"zivilisierten" und "freien" Staaten wie zum Beispiel den USA. Wie viele Menschen zu diesen Versuchen
mißbraucht wurden, oft vor ihrer anschließenden Tötung, ist nicht genau bekannt.
Was aber war es nun, das Ärzte sich so weit von dem entfernen ließ, was wir heute als ihre ethische
Verpflichtung ansehen und was nach unserer Meinung bereits im Eid des Hippokrates zusammengefaßt ist?
Hierfür gibt es viele Deutungsversuche:
R. J. Lifton prägte für das Verhalten der Ärzte im Dritten Reich den Begriff der "Dopplung", eines
psychologischen Prinzips, bei dem sich das Selbst in zwei voneinander unabhängig funktionierende Teile
spaltet, die jedoch beide als das ganze Selbst auftreten und entsprechend handeln können. Er überschrieb dieses
Kapitel seines Buches mit dem Wort von Friedrich Dürrenmatt: "Jeder von uns könnte der Mann sein, der
seinem Doppelgänger begegnet." Es handelt sich also um eine Spaltung der Persönlichkeit, die ein angepaßtes
Verhalten auch in zwei moralischen Dimensionen zugleich ermöglicht, zum Beispiel als treusorgender
Familienvater und "netter Mensch" einerseits, zugleich aber ohne zeitliche Distanz als zynischer und
todbringender Erfüllungsgehilfe staatlicher Macht. Dies beschreibt einen Mechanismus, nicht aber die Ursache
eines solchen Verhaltens. Dennoch definiert Lifton zu Recht psychophysische Prädispositionen für ein solches
Verhalten, auch Einflüsse von Erziehung, Bildung und Tradition, welche zum Beispiel überzeugte
Nationalsozialisten glauben lassen konnten, sie seien als Angehörige der Herrenrasse zur Reinhaltung dieser
Rasse berufen und daher zum Töten ermächtigt.
Die beschriebenen Grundlagen von Eugenik, Sterilisation, der Vorstellungen über Erbkrankheiten,
Rassendenken und Euthanasie gab es unabhängig vom Nationalsozialismus und überall in Europa und in den
USA. In intellektuellen Kreisen Deutschlands war zugleich ein tiefer Pessimismus hinsichtlich der Erhaltung
der völkischen Identität und die Suche nach einer durch Verschulden der Technik und der Naturwissenschaften
verloren geglaubten "Ganzheit" des Seins bestimmend für die überwertige Betonung der Natur und des
Naturgewollten, was zum Beispiel den Darwinschen Hypothesen Tür und Tor öffnete.
Ein Zusammentreffen vieler Faktoren
Das Entscheidende ist und bleibt jedoch, wie die beschriebenen Entwicklungen der Naturwissenschaften, der
Biologie, der Anthropologie und der Medizin gehandhabt wurden, nicht, wie sie waren. Besondere politische
und personelle Konstellationen erst haben ermöglicht, daß es in Deutschland zu den schrecklichen
Auswirkungen dieser Ideologien kam. Es bedurfte dazu eines halbgebildeten gesellschaftlichen Außenseiters
wie Adolf Hitler, versehen mit messianischem Bewußtsein und leider auch mit demagogischen Qualitäten, aber
auch eines geltungsbedürftigen Kleinbürgertums, einer aus der Kaiserzeit überlieferten Obrigkeitsgläubigkeit
und eines nie erloschenen Militarismus. Dies alles traf zusammen mit einer Wirtschaftskrise und der
Überdrüssigkeit an Selbstkritik und "underdog-Gefühl" infolge des verlorenen Weltkriegs. Meines Erachtens
war es somit ein Zusammentreffen vieler Faktoren, was das Menschenbild des Arztes in der Zeit des
Nationalsozialismus so einschneidend veränderte:
1 Es gab einen weitgehenden Konsens in der Öffentlichkeit hinsichtlich des sozialdarwinistischen Verhaltens
gegenüber Schwachen und Kranken, damit das fehlende Bewußtsein der Rechtswidrigkeit verordneter
Maßnahmen.
1 Es gab breite Zustimmung auch zum Gedanken der Euthanasie, dem Recht auf den eigenen Tod, mit einer
Ausdehnung dieses Rechtes auf die Gesellschaft.
1 Die Einbußen des Arztes an Einkommen, an gesellschaftlichem Prestige und an seiner dominierenden
Stellung gegenüber dem Patienten.
1 Verblendung durch die von den Nationalsozialisten verbreitete Euphorie eines neuen, starken und
wirtschaftlich gesunden Deutschland, verbunden mit der Ideologie der Höherwertigkeit der nordischen Rasse.
1 Der Staatsgedanke, die Erhaltung und Mehrung der "Volkskraft" als höherwertiges Rechtsgut.
1 Eine Aufwertung der Rolle des Arztes als für die Volksgesundheit verantwortlich. Arzt-Priestertum.
1 Durch die Erbgesundheitsgesetze wurde die Illusion vermittelt, nunmehr präventiv für die Gesundung der
Gesellschaft tätig werden zu können.
1 Nach einer gewissen Zeit sicher auch das Bewußtsein der Verstrickung, als Folge das Bekennen zum System
als Rechtfertigung.
1 Die Perfektion des Bespitzelungssystems, die eine öffentliche Opposition nicht aufkommen ließ.
1 Der Konkurrenzneid auf dem Boden einer antisemitischen Grundstimmung.
1 Blanker Opportunismus, Obrigkeitsgläubigkeit und vermeintlicher Gehorsamszwang, militaristisches
Denken, Kriechertum, Machtstreben, Vorteilsgier, Forschungsfanatismus.
1 Aber auch Gleichgültigkeit und auch Angst.
Dies alles läßt es zu, das Verhalten vieler Ärzte – wohlgemerkt: nicht aller – in der Zeit des
Nationalsozialismus zu verstehen, nicht aber, es zu entschuldigen. Es darf jedoch nicht darum gehen, eine
Front zwischen Gut und Böse aufzubauen, Schuld von Unschuld abzugrenzen. Es muß vielmehr unser
Anliegen sein, die Wirksamkeit der Zusammenhänge spürbar zu machen, in die der einzelne verstrickt war,
wie es schon Mitscherlichs Absicht war. Allerdings muß sich auch ein jeder fragen: Wie hätte ich zu dieser
Zeit und unter diesen Umständen gehandelt, ohne mein heutiges Wissen um die Fehler anderer? Hätte ich den
Mut besessen, in einer brutalen Diktatur sichtbaren und spürbaren Widerstand zu leisten, zumal solches
Verhalten in dieser Zeit kein Vorbild kannte?
Dies ist wohl auch ein Problem für jeden Historiker, der das Dritte Reich nicht mehr selbst erlebt hat und sich
nur mehr auf Akten stützen kann. Das unmittelbare Erleben der Zwangssituationen in der Zeit des
Nationalsozialismus erscheint mir entscheidend wichtig; die psychologische Situation der Menschen in dieser
Zeit läßt sich nur schwer nachempfinden.
Es gab durchaus auch organisierten Widerstand unter Ärzten gegen das Regime. Nach den mir zugänglichen
Quellen scheint hierbei jedoch nicht eine pazifistische oder besondere ethisch-moralische Grundhaltung der
Motor gewesen zu sein, sondern zum einen der Kontakt mit antinationalsozialistischen Parteien oder Gruppen
schon vor 1933, zum anderen die Konfrontation mit den praktischen Auswirkungen der nationalsozialistischen
Herrschaft. Als Beispiel sei hier die "Weiße Rose" angeführt, die Widerstandsgruppe um die Geschwister
Scholl in München.
Es gab auch den medizinischen Alltag
Auch muß immer wieder betont werden, daß es neben all den verbrecherischen Aktionen unter Beteiligung von
Ärzten auch einen "medizinischen Alltag" in Deutschland gab, wie Kudlien es formuliert hat. Es gab nicht nur
zahlreiche Ärzte, die ihre Pflicht taten, indem sie ihre Patienten in der Heimat oder auf dem Kriegsschauplatz
verantwortungsvoll und aufopfernd betreuten, in der Kriegsgefangenschaft und auch in Gefängnissen und
Konzentrationslagern. Es gab auch viele Ärzte, die mehr taten: Oft unter Gefährdung der eigenen Person und
der eigenen Familie halfen sie Verfolgten und Schwachen, "Lebensunwerten" und "Minderwertigen". Gleiches
gilt übrigens auch für andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Krankenschwestern und -pfleger. Und es gab
auch Widerstand gegen das Regime in all seinen Formen durch einzelne Ärzte. Mit deren Zahl und deren
Verdiensten muß man sich sicherlich noch etwas intensiver beschäftigen.
Daneben gab es sicher unzählige Ärztinnen und Ärzte, die ohne starken Widerstand, aber auch ohne
Sympathie oder gar Bewunderung für das Naziregime versuchten, ganz einfach "über die Runden" zu kommen,
die Endlichkeit dieses Herrschaftssystems spätestens seit 1939 vor Augen. Sie wußten nichts von den
verbrecherischen Aktionen, weil sie nichts davon hören wollten. Sie verhielten sich in ihrem Mikrokosmos
korrekt und untadelig und gaben sich alle Mühe, sich aus allem sie Umgebenden herauszuhalten. Sie zogen
sozusagen die Decke über den Kopf. Aus unserer heutigen Sicht ist es leicht, diesen Kollegen das vorzuhalten.
Aus damaliger Sicht war es verständlich, weil nur allzu menschlich.
Von Albert Neisser, dem Entdecker des Gonococcus, an Menschen ohne deren Wissen oder Einverständnis
durchgeführte Infektionsversuche mit Syphilisserum lösten schon vor der Jahrhundertwende erstmals eine
breite Diskussion über die Berechtigung solcher Versuche aus, welche eine Verfügung des preußischen
Kultusministers vom 29. 12. 1900 zur Folge hatte. Hierin wurden medizinische Versuche an minderjährigen
oder geschäftsunfähigen Personen verboten und ansonsten die Zustimmung nach sachgemäßer Belehrung
gefordert, also erstmals das formuliert, was man heute als "informed consent" bezeichnet. Neisser wurde
übrigens in einem Disziplinarverfahren mit einer Geldstrafe belegt.
Menschenversuche
1931 wurden als Folge eines Zwischenfalls bei Impfversuchen an Menschen die "Richtlinien für neuartige
Heilbehandlung und die Vornahme wissenschaftlicher Versuche" verabschiedet. Sie begannen mit den gleichen
Feststellungen wie die spätere Erklärung des Weltärztebundes von 1964, daß nämlich die Medizin nicht darauf
verzichten könne, auch noch nicht ausreichend erprobte Verfahren und Heilmittel einzusetzen, und daß
wissenschaftliche Versuche am Menschen nicht völlig zu ersetzen seien. Vor allem wurde die Unzulässigkeit
von Experimenten an Menschen unter Ausnutzung einer Notsituation oder eines Abhängigkeitsverhältnisses
klargestellt, aber auch, daß Versuchen am Menschen stets Tierversuche vorauszugehen hätten und daß die
Zustimmung der informierten Versuchsperson erforderlich sei. In diesen Richtlinien wurden, umfassender und
genauer als in allen späteren Deklarationen, die noch heute gültigen Anforderungen an Versuche am Menschen
und an die Anwendung neuartiger Heilmethoden definiert. Ihr Wirksamwerden wurde durch den
Nationalsozialismus verhindert.
Im Nürnberger Ärzteprozeß faßte das Gericht bestimmte Maximen in zehn Punkten zusammen, welche als
Diskussionsgrundlage für eine zukünftige internationale Vereinbarung dienen sollten. Dieser "Nürnberger
Ärztekodex" enthielt für medizinische Versuche am Menschen vor allem das Postulat einer unbeeinflußten und
freien Zustimmung der über das Vorhaben aufgeklärten Versuchsperson sowie ethische Kautelen als
Voraussetzung und für die Durchführung solcher Versuche. Allerdings wird bei genauerer Betrachtung klar,
daß der Kodex vor allem der Begründung der in Nürnberg gefällten Urteile dienen sollte, womit sich das
Gericht aufgrund seiner Zusammensetzung und seiner Kenntnisse der deutschen Verhältnisse offenbar etwas
schwer tat. Ein grundsätzlicher Mangel war das Fehlen einer Unterscheidung zwischen ärztlichen
Heilversuchen und wissenschaftlichen Experimenten am Menschen. Auch enthielt er übertriebene
Anforderungen, wie die volle Geschäftsfähigkeit der Versuchsperson, und groteske Bestandteile, wie etwa das
Zulassen einer höheren Gefährdung der Versuchspersonen, wenn auch der Versuchsleiter selbst am Versuch
teilnähme. Nichtsdestoweniger gibt es einige grundsätzliche Forderungen, welche bis heute Bestand haben: den
Grundsatz der Zustimmung nach Aufklärung, das Erfordernis der wissenschaftlichen Validität eines
Forschungsvorhabens am Menschen, das Verbot der Gefahr des Todes oder eines dauerhaften körperlichen
Schadens für die Versuchsperson, die Freistellung des Widerrufs der Zustimmung seitens der Versuchsperson.
Ethische Prinzipien gehen in die Berufsordnung ein
Am 14. 6. 1947 beschloß die Gemeinschaft der Ärztekammern der drei Westzonen ein Gelöbnis auf der Basis
des "Hippokratischen Eides", auf das jeder Arzt nach seiner Approbation feierlich verpflichtet werden sollte
und welches durch Beschluß des 52. Deutschen Ärztetages zum Bestandteil der Berufsordnung für die
deutschen Ärzte wurde. Auch hierin wurde vor allem der Schutz der Rechte des kranken wie des gesunden
Menschen hervorgehoben.
Der am 18. September 1947 gegründete Weltärztebund (WÄB) forderte noch im Jahre 1947 ein kollektives
Schuldbekenntnis der deutschen Ärzteschaft zu den Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus. Der schon
vor dieser Forderung erfolgte Beschluß der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern und ihre
Mißbilligung der vorgekommenen ärztlichen Verfehlungen war dem Weltärztebund offenbar nicht bekannt.
Nach deren Bekanntwerden hielt der WÄB seine Forderung nicht mehr aufrecht; der geschäftsführende
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern unter seinem Vorsitzenden Dr. Hans
Neuffer gab eine weitere Erklärung zu den Ereignissen ab. Aufgrund dieser Erklärung, in der wiederum betont
wurde, "daß die große Masse der deutschen Ärzte an den vorgenannten Verbrechen unbeteiligt war", wurde
Deutschland 1951 in den Weltärztebund aufgenommen.
Im September 1948 verabschiedete die 2. Generalversammlung des Weltärztebundes das "Genfer Gelöbnis",
welches in späteren Jahren dreimal revidiert wurde. Es betonte das Gebot der Menschlichkeit unter allen
Bedingungen, war aber weit allgemeiner gehalten als das deutsche "Gelöbnis". Dieses "Genfer Gelöbnis" hat
inzwischen in leicht umformulierter Fassung anstelle des Gelöbnisses von 1947 Eingang in die Berufsordnung
für die deutschen Ärzte gefunden. Die 3. Generalversammlung des WÄB in London im Oktober 1949
verabschiedete dann eine "Internationale Ärztliche Standesordnung", welche 1968 und 1983 revidiert wurde.
Diese enthielt die Aufforderung zur Beachtung des "Genfer Gelöbnisses" von 1948.
Im Juni 1964 befaßte sich die 18. Generalversammlung erneut mit ethischen Fragen des Arztberufes, nunmehr
besonders im Zusammenhang mit der biomedizinischen Forschung. Sie wurden in der "Deklaration
von Helsinki" zusammengefaßt. Die schon im "Genfer Gelöbnis" festgelegten Grundsätze wurden hier in
Anwendung auf Forschungsvorhaben am Menschen präzisiert. Damit war auch der "Kodex von Nürnberg"
gewissermaßen überholt.
Gerade der Nürnberger Ärzteprozeß hatte das Spannungsfeld zwischen dem Arzt als Therapeuten, der nur dem
Wohle des ihm anvertrauten Patienten verpflichtet ist, und dem Arzt als Forscher, dem man auch kreative
Neugier und die Verpflichtung
gegenüber dem Fortschritt der Wissenschaft zubilligte, aufgezeigt. Daß diese widersprüchlichen ethischen
Anforderungen weiterhin bestehen, ja heute sogar einen zunehmend höheren Stellenwert erhalten, zeigen die
Diskussionen um Organtransplantation, Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung und
Gentechnologie, um nur einige der Problemfelder zu nennen.
Für viele Themen: Ethik-Kommissionen
Durch diese Problemstellung ausgelöst, entstanden erstmals 1978 in Westfalen-Lippe und seither in fast allen
Bundesländern bei den Ärztekammern unabhängige "Ethik-Kommissionen". Ähnliche Kommissionen gibt es
auch bei Medizinischen Fakultäten und, leider, auch vereinzelt als privatwirtschaftliche Unternehmen. Schon
früher, in den 60er Jahren, waren ähnliche Kommissionen in den USA entstanden. Das Entstehen der EthikKommissionen in Deutschland war unter anderem auch dem Umstand zu verdanken, daß sich die
Arzneimittelindustrie für die Erprobung neuer Medikamente nicht mehr nur großer Kliniken bediente, wo eine
entsprechende innerärztliche Kontrolle zumindest möglich war, sondern mehr und mehr "Feldversuche" in den
Praxen niedergelassener Ärzte einbezog.
1983 wurde ein "Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen" gegründet, welcher der Koordination der
einzelnen Kommissionen und der Verständigung über Aufgaben und Verfahrensweisen dient. Seit 1995 gibt es
eine Zentrale Ethik-Kommission bei der Bundesärztekammer zur Bearbeitung grundsätzlicher und
übergeordneter Fragestellungen.
Die Ethik-Kommissionen hatten weder im Bundes- noch im Landesrecht eine gesetzliche Grundlage. Die
Bundesärztekammer empfahl jedoch 1979 den Landesärztekammern die Einrichtung derartiger Kommissionen.
Die Muster-Berufsordnung für die deutschen Ärzte enthält seit 1985 ebenso wie die Berufsordnungen der
Landesärztekammern die Verpflichtung für jeden Arzt, sich vor klinischen Versuchen am Menschen, der
Forschung mit vitalen Gameten oder lebendem embryonalem Gewebe sowie vor epidemiologischer Forschung
mit personenbezogenen Daten von einer Ethik-Kommission beraten zu lassen. Damit erhielten die schon
bestehenden Ethik-Kommissionen ihre Rechtsgrundlage. Das 1978 in Kraft getretene Arzneimittelgesetz regelt
ebenfalls die erforderliche Einschaltung einer Ethik-Kommission bei der klinischen Prüfung von
Arzneimitteln. Für die mit der In-vitro-Fertilisation verbundenen Fragen gibt es spezielle Kommissionen.
Die Zusammensetzung der Ethik-Kommissionen ist unterschiedlich; in allen sind neben Ärzten Juristen
vertreten, in einigen auch Theologen und Philosophen. Sie gehen von dem grundsätzlichen Konsens aus, daß
Versuche am Menschen bei der Erprobung neuer Heilmethoden nicht grundsätzlich zu entbehren sind und daß
es legitim ist, einzelne Versuchspersonen mit deren Einverständnis hierbei auch einem stets zu minimierenden
Gefährdungspotential auszusetzen. Ihre Aufgabe ist, dabei im voraus die Einhaltung der ärztlichen, ethischen,
rechtlichen und wissenschaftlichen Bedingungen zu überwachen, welche in ärztlichen Standesregeln, den
Standards wissenschaftlicher Methoden und zahlreichen rechtlichen Bestimmungen festgelegt sind. Die EthikKommissionen haben eine rein beratende Aufgabe; sie können dabei die Verantwortung und das ärztliche
Gewissen des Versuchsleiters nicht ersetzen.
Die "Deklaration von Tokio" des Weltärztebundes vom Oktober 1975 schließlich stellte Richtlinien für den
Arzt bei Folterungen, Grausamkeiten und "andern unmenschlichen oder die Menschenwürde verletzenden
Handlungen oder Mißhandlungen in Verbindung mit Haft und Gefangenschaft" auf.
"Wir sind Resultate früherer Geschlechter"
Den Selbstverwaltungskörperschaften der deutschen Ärzteschaft wird immer wieder der Vorwurf gemacht, sie
hätten sich nicht oder nicht ausreichend mit den Ereignissen der Jahre 1933 bis 1945 auseinandergesetzt.
Ansätze dazu waren zweifellos immer wieder vorhanden, doch war es offensichtlich, auch angesichts
personeller Kontinuitäten über das Jahr 1945 hinaus, schwer, die Geschehnisse mit der erforderlichen Distanz
zu betrachten. Die erneute Beschäftigung dieses 99. Deutschen Ärztetages mit dieser dunklen Periode der
Geschichte des deutschen Arzttums soll helfen, den Vorwurf mangelnder Beschäftigung mit der Thematik
weiter zu entkräften.
Es wird häufig die Frage gestellt, ob man sich denn nach nunmehr 50 Jahren immer noch und immer wieder
mit der Zeit des Nationalsozialismus befassen müsse. Friedrich Nietzsche schrieb in seinem Traktat "Vom
Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben": "Denn da wir nun einmal die Resultate früherer Geschlechter
sind, sind wir auch die Resultate ihrer Verirrungen, Leidenschaften und Irrtümer, ja Verbrechen; es ist nicht
möglich, sich ganz von dieser Kette zu lösen. Wenn wir jene Verirrungen verurteilen und uns ihrer für
enthoben erachten, so ist die Tatsache nicht beseitigt, daß wir aus ihnen herstammen."
Mein besonderer Dank gilt Dr. med. Siegmund Drexler, der mich mit Literatur und wertvollen Ratschlägen
unterstützt hat, sowie, von der Bundesärztekammer, Dr. med. Otmar Kloiber und Thomas Gerst (siehe auch
Deutsches Ärzteblatt, Heft 22-23/1994).