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Dtsch Arztebl 1997; 94(40): A-2542 / B-2171 / C-2034
afp
Haftstrafe für Hamer
POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
KÖLN. Ryke Geerd Hamer ist wegen dreifachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sah es als erwiesen an, daß der 62jährige Arzt 1995 ohne Zulassung drei todkranke Krebspatienten behandelt hatte. Dabei habe sich Hamer von seinem "Absolutheitsanspruch" leiten lassen, mit dem er die von ihm entwickelte "Neue Medizin" vertrete. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung lehnte das Gericht wegen der einschlägigen Vorstrafen Hamers ab.
In die internationalen Schlagzeilen war Hamer geraten, als die Eltern der krebskranken Olivia Pilhar auf sein Anraten eine Behandlung ihrer Tochter in der Klinik verweigerten. Erst nach einem richterlichen Beschluß konnte das damals siebenjährige österreichische Mädchen 1995 therapiert und nach jetzigem Wissensstand geheilt werden. Um diesen Fall ging es in dem Kölner Verfahren jedoch nicht. afp
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