Das apallische Syndrom ist eine Bewußtseinsstörung, die aus schweren zerebralen
Funktionsstörungen unterschiedlicher Genese resultiert und durch aufgehobene Wahrnehmungsfähigkeit bei
erhaltener Wachheit charakterisiert ist. In der vorliegenden Übersicht werden aktuelle diagnostische und
prognostische Kriterien sowie ethische Fragen zum apallischen Syndrom zusammengefaßt.
Vor dem Hintergrund der kontroversen und teilweise emotional besetzten Diskussion über ethische Aspekte des
apallischen Syndroms ist die Festlegung einheitlicher diagnostischer Kriterien besonders wichtig. In den
vergangenen fünf Jahren wurden von amerikanischen Expertenkommissionen (Multi-Society Task Force und
American Neurological Association), an denen Neurologen, Neurochirurgen und Neuropädiater beteiligt
waren, derartige Kriterien erarbeitet und publiziert (1, 22, 23, 24). Auch in Europa wird diese Thematik im
Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten Verbundprojektes intensiv erforscht und diskutiert (16).
Der Begriff "apallisches Syndrom" wird im vorliegenden Artikel synonym verwendet mit der englischen
Bezeichnung "persistent vegetative state"; die Schwierigkeiten bezüglich der Nomenklatur werden später
erläutert.
Diagnostische Kriterien
Das apallische Syndrom ist ein neurologisches Krankheitsbild, das durch schwere zerebrale
Funktionsstörungen verursacht wird, wobei unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen können (1, 11, 22, 23).
Häufig handelt es sich vorwiegend um ausgedehnte kortikale Läsionen (9, 22). Aber auch diffuse
Marklagerschädigungen (22) sowie bilaterale Thalamusläsionen (17) können als wesentliches morphologisches
Korrelat dem apallischen Syndrom zugrundeliegen.
Bei den betroffenen Patienten fehlen jegliche Hinweise auf eine bewußte Wahrnehmungsfähigkeit der eigenen
Person und der Umwelt, eine Interaktion mit dem Untersucher ist nicht möglich. Sprachverständnis und
expressive Sprachfunktionen sind aufgehoben. Es besteht jedoch ein Schlaf-Wachzyklus, so daß die Patienten
intermittierend wach sind und die Augen geöffnet haben. Bei der Untersuchung zeigen sich keinerlei
willkürliche Reaktionen auf visuelle, akustische, taktile oder nozizeptive Reize.
Es handelt sich somit um eine Bewußtseinsstörung, bei der nicht die Wachheit, sondern die
Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Vegetative Funktionen, wie Temperatur-, Kreislauf- und Atemregulation, die im Hypothalamus und im
Hirnstamm integriert werden, sind so weit erhalten, daß ein Überleben der Patienten möglich ist, wenn
entsprechende medizinische und pflegerische Maßnahmen gewährleistet sind. Hirnstammreflexe und spinale
Reflexe sind in unterschiedlichem Ausmaß noch auslösbar. Schließlich besteht bei Patienten mit apallischem
Syndrom regelmäßig eine Harn- und Stuhlinkontinenz.
Als wesentliches klinisches Merkmal des apallischen Syndroms fehlen also bei der Verhaltensbeobachtung der
Patienten Hinweise auf elementare kognitive Funktionen. Der Schlaf-Wachrhythmus ist erhalten, jedoch häufig
gestört. Bezeichnend ist, daß die Patienten mit apallischem Syndrom keinen Blickkontakt aufnehmen, Objekte
nicht fixieren und zu keiner Blickfolge in der Lage sind. Manche Patienten zeigen auf akustische und/oder
visuelle Reize eine Kopf- und Augenwendung zur jeweiligen Reizquelle, was jedoch als primitiver
Orientierungsreflex und nicht als willkürliche Reaktion zu werten ist. Andere Primitivreflexe, wie
Palmomental- oder Greifreflex, können ebenfalls auslösbar sein. Außerdem treten nicht selten spontane oder
durch äußere Reize induzierte Myoklonien auf. Die unwillkürliche Motorik kann sich auch in Form von
ungezielten Rumpf- und Extremitätenbewegungen manifestieren, aber auch subkortikal generierte mimische
Äußerungen, wie Grimassieren, Lächeln oder Weinen werden gelegentlich beobachtet. Mitunter äußern
apallische Patienten verschiedene Laute (Schmatzen, Zähneknirschen oder Grunzen), die teilweise durch orale
Automatismen bedingt sind.
Unerfahrene Untersucher und insbesondere auch Angehörige verkennen die hier beschriebenen unwillkürlichen
motorischen Phänomene bisweilen als willkürliche Reaktionen.
Die fehlende Wahrnehmungsfähigkeit apallischer Patienten läßt sich nach wissenschaftlichen Kriterien derzeit
nicht beweisen. Dennoch ist diese Annahme gut begründet, insbesondere wenn sich bei eindeutig erfüllten
klinischen Kriterien des apallischen Syndroms in bildgebenden Untersuchungen ausgedehnte
Hirnparenchymläsionen nachweisen lassen. Denn die anatomische Integrität der Großhirnstrukturen ist eine
wesentliche Voraussetzung für die bewußte Wahrnehmungsfähigkeit (17).
Das apallische Syndrom kann vorübergehend auftreten oder irreversibel sein. Die Diagnosestellung ist bei reif
geborenen Kindern erst nach dem dritten Lebensmonat zuverlässig möglich. Bei reifen Neugeborenen und
Frühgeborenen ergeben sich diagnostische Schwierigkeiten, die in einer aktuellen Übersicht näher erläutert
werden (5).
Differentialdiagnosen
Aufgrund der klinischen Befunde muß das apallische Syndrom von folgenden neurologischen Störungen
abgegrenzt werden:
¿ Das Koma ist eine Bewußtseinsstörung, bei der Wahrnehmung und Wachheit aufgehoben sind (11, 22). Es
handelt sich um einen schlafähnlichen Zustand, die Augen des Patienten sind geschlossen. Je nach Komatiefe
sind unterschiedliche Reaktionen auf Schmerzreize möglich. Der Patient ist jedoch nicht erweckbar. In den
meisten Fällen geht das apallische Syndrom aus einem Koma hervor. Andererseits kann sich das apallische
Syndrom zu einem Koma entwickeln.
À Das Locked-in-Syndrom kann nach ausgedehnten Läsionen im Bereich des Brückenfußes auftreten und ist
Ausdruck einer Deefferentierung. Solche Patienten sind wach und zu allen Wahrnehmungen fähig, aufgrund
einer Tetraplegie und hochgradiger Hirnnervenausfälle jedoch nur zu vertikalen Augenbewegungen und
Lidbewegungen in der Lage, wodurch im begrenzten Umfang eine Kommunikation ermöglicht wird. Ein
vergleichbares klinisches Bild kann bei einer schweren Polyneuroradikulitis mit Hirnnervenbeteiligung
auftreten.
Á Bei der fortgeschrittenen Demenz können kognitive Funktionen sehr stark eingeschränkt sein, im begrenzten
Ausmaß sind jedoch willkürliche Reaktionen auf äußere Reize möglich. Allerdings kann eine solche schwere
Demenz im Spätstadium in ein apallisches Syndrom übergehen.
 Der Hirntod ist durch den irreversiblen Ausfall aller zerebraler Funktionen charakterisiert, so daß der Patient
tief komatös ist und sämtliche Hirnstammreflexe erloschen sind (31, 32). Im Gegensatz zum apallischen
Syndrom wird der Hirntod nach medizinischer, juristischer und theologischer Auffassung mit dem Tod
gleichgesetzt, wobei durch mechanische Beatmung und Kreislaufunterstützung die Funktionen der anderen
Organe nur über einen kurzen Zeitraum aufrechterhalten werden können (31, 32). Nach Feststellung des
Hirntodes ist eine Organexplantation möglich, während dies beim apallischen Syndrom unter keinen
Umständen erlaubt ist (31, 32).
à Der akinetische Mutismus ist ein äußerst seltenes Syndrom, bei dem aufgrund ausgedehnter bilateraler mesodienzephaler Läsionen oder mittelliniennaher Schädigung des Frontalhirns eine schwere Störung des
psychomotorischen Antriebs hervorgerufen wird (14). Diese Patienten sind wach und teilweise
wahrnehmungsfähig, Rumpf- und Extremitätenbewegungen sowie Spontansprache und verbale Äußerungen
sind jedoch vollständig oder weitgehend aufgehoben. Blickfixation und optokinetischer Nystagmus können
erhalten sein.
Die unter Punkt 1 bis 5 skizzierten neurologischen Zustände sind durch klinische Untersuchung
diagnostizierbar und vom apallischen Syndrom abgrenzbar. Zur sicheren Beurteilung sind jedoch in vielen
Fällen Verlaufsuntersuchungen notwendig (11, 22, 23).
Anmerkungen zur Nomenklatur
Die Syndrombezeichnung "apallisches Syndrom" wurde 1940 erstmals von Kretschmer verwendet (19), sie ist
aus dem Lateinischen (pallium, Hirnmantel) abgeleitet und suggeriert ein anatomisches Substrat, welches nicht
in allen Fällen zutrifft. Deshalb wird diese Bezeichnung in der aktuellen internationalen Literatur ebenso wie
die Begriffe "neokortikaler Tod" und "coma vigile" abgelehnt (16, 22). In der angloamerikanischen Literatur
ist der erstmals von Jennett und Plum (1972) eingeführte Begriff "persistent vegetative state" (13) am
gebräuchlichsten, er hat jedoch zu Verwirrungen geführt, da von vielen Ärzten und Angehörigen betroffener
Patienten persistierend mit irreversibel gleichgesetzt wird (22). Dies war nicht die Intention der Autoren, die
mit persistierend lediglich zum Ausdruck bringen wollten, daß dieser Zustand über einen gewissen Zeitraum
aufrechterhalten bleibt, ohne damit eine prognostische Wertung zu implizieren (13, 22). Nach neueren
Bestrebungen sollte deshalb das Syndrom in der internationalen Literatur lediglich "vegetative state" genannt
werden (16). Ob sich eine solche Namensänderung durchsetzen wird, ist jedoch zweifelhaft. Im
deutschsprachigen Raum ist die Bezeichnung "apallisches Syndrom" so fest etabliert, daß die Einführung einer
neuen Krankheitsbenennung nicht realistisch erscheint.
Ätiologie des apallischen Syndroms
Die Ursachen des apallischen Syndroms lassen sich insgesamt in drei Kategorien unterteilen:
1 Traumatische und nichttraumatische zerebrale Läsionen
1 Degenerative und metabolische Störungen des ZNS
1 Fehlbildungen des ZNS.
Zu den traumatischen zerebralen Läsionen zählen offene und gedeckte Schädel-Hirn-Traumen. Die
nichttraumatischen zerebralen Läsionen umfassen neben der globalen hypoxischen Hirnschädigung
zerebrovaskuläre Erkrankungen (Ischämien und nichttraumatische intrakranielle Blutungen), durch
prolongierte Hypoglykämie verursachte Enzephalopathien, entzündliche Läsionen (Enzephalitis oder
Meningoenzephalitis), intrakranielle raumfordernde Prozesse sowie ZNS-Schädigungen durch Intoxikationen.
An degenerativen ZNS-Erkrankungen, die zum apallischen Syndrom führen können, sind fortgeschrittene
Stadien des Morbus Alzheimer, der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, der Chorea Huntington sowie des Morbus
Pick zu nennen. Beispiele für Stoffwechselerkrankungen, die häufig in ein apallisches Syndrom einmünden,
sind Gangliosidosen, Adrenoleukodystrophie und Mitochondriopathien. Schließlich können zahlreiche
Fehlbildungen des ZNS, wie die Anenzephalie, Hydrozephalie und hochgradige Mikrozephalie ein apallisches
Syndrom hervorrufen.
Häufigste Ursachen des apallischen Syndroms sind das Schädel-Hirn-Trauma und die globale hypoxische
Hirnschädigung nach akuter kardio-respiratorischer Insuffizienz (22).
Nach Empfehlungen der Multi-Society Task Force sollte die Diagnose "apallisches Syndrom" nach
traumatischer und nichttraumatischer ZNS-Läsion erst dann gestellt werden, wenn ein Zeitraum von
mindestens einem Monat nach dem akuten Ereignis verstrichen ist (22). Nach degenerativen und
metabolischen Störungen des ZNS sowie bei zerebralen Fehlbildungen müssen die Symptome des apallischen
Syndroms über mindestens einen Monat persistieren, um die Diagnose zu rechtfertigen (22). Die
Expertenkommission der American Neurological Association vertritt die Auffassung, daß diese Diagnose
unabhängig von der Ätiologie nur dann gestellt werden kann, wenn die Symptome über mindestens einen
Monat anhalten (1, 16, 24). Diese zeitliche Definition findet in der neueren Literatur (16) größere Akzeptanz,
da sie für die häufigen Ursachen des apallischen Syndroms einen längeren Beobachtungszeitraum einräumt.
Prognostische Bewertung
In den meisten Fällen geht das apallische Syndrom im klinischen Verlauf aus einem unterschiedlich lange
andauernden Koma hervor. Die folgenden Ausführungen zur prognostischen Bewertung beziehen sich nicht
auf die Restitution des Komas (10, 21), sondern auf die komplette oder inkomplette Rückbildung des
apallischen Syndroms. Diese Unterscheidung ist wichtig und wird auch in der neueren Literatur nicht immer
eingehalten.
Zur prognostischen Einschätzung müssen Ursache und Dauer des apallischen Syndroms sowie Alter des
Patienten berücksichtigt werden (23). Wenn von einer Rückbildung der Symptomatik die Rede ist, muß auch
das Ausmaß der neurologischen und psychopathologischen Defizite klar definiert werden, da eine vollständige
Restitution eher die Ausnahme ist (3, 7, 23). Die Prognose des apallischen Syndroms ist grundsätzlich nach
traumatischen ZNS-Verletzungen besser als nach nichttraumatischen zerebralen Läsionen und etwas besser bei
Kindern und Erwachsenen unter 40 Jahren als bei älteren Patienten (16, 23). Nach sorgfältiger Auswertung der
umfangreichen Literatur kommen die Expertengremien zu der Auffassung, daß ein apallisches Syndrom dann
als irreversibel anzusehen ist, wenn es zwölf Monate nach einer traumatischen zerebralen Läsion oder drei
Monate nach einer akuten nichttraumatischen zerebralen Läsion besteht (23). Diese prognostische
Einschätzung gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene und geht davon aus, daß die Wahrscheinlichkeit
einer Restitution nach diesen Zeitintervallen extrem gering ist. In Einzelfällen wurden partielle Rückbildungen
nach längeren Zeiträumen beschrieben, die jedoch mit erheblichen neurologischen und/oder
psychopathologischen Residuen einhergingen (3, 7). Für einige Patientengruppen konnten klinische Kriterien
erarbeitet werden, denen eine prognostische Aussagekraft zugeordnet wurde (20, 26). Nach Schädel-HirnTrauma können geringe motorische Reaktionen, fehlende Pupillenreaktion, respiratorische Störungen,
posttraumatische Epilepsie, Hydrozephalus und signifikante extraneurale Verletzungen als ungünstige
Prädiktoren bezüglich einer möglichen Restitution des apallischen Syndroms herangezogen werden (20, 26).
Elektrophysiologische Zusatzuntersuchungen (EEG sowie akustisch- und somatosensorisch evozierte
Potentiale) sind für die prognostische Beurteilung des apallischen Syndroms nur sehr eingeschränkt verwertbar
(23). Über die prognostische Wertigkeit neuroradiologischer Befunde liegen diesbezüglich bisher keine
umfassenden systematischen Untersuchungen vor. Gegenwärtig werden von mehreren Arbeitsgruppen
klinische und apparativ-diagnostische Kriterien zur prognostischen Einschätzung des apallischen Syndroms
erarbeitet (16, 23).
Nach Diagnosestellung eines apallischen Syndroms muß die individuelle Situation des Patienten sorgfältig
beurteilt werden, wobei Ätiologie und Dauer dieses Zustandes sowie Alter des Patienten eine wichtige Rolle
spielen. Darüber hinaus müssen Begleiterkrankungen berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind
unheilbare Krankheiten, die mit einer kurzfristig infausten Prognose assoziiert sind, wie metastasierte maligne
Tumoren oder AIDS. Die prognostische Bewertung darf sich keinesfalls auf die Frage der Irreversibilität des
apallischen Syndroms beschränken. Es muß vielmehr versucht werden, die möglichen bleibenden
neurologischen Ausfälle im Falle einer Restitution abzuschätzen, was im Einzelfall große Schwierigkeiten
bereiten kann. Auch wenn systematische Untersuchungen zur prognostischen Aussagekraft neuroradiologischer
Verfahren noch fehlen, können Computertomographie oder Kernspintomographie des Gehirns sehr hilfreich
sein. Sie liefern beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma Informationen über das Ausmaß und die
Lokalisation der zerebralen Parenchymschädigung und somit Hinweise auf die zu erwartenden Paresen und
neuropsychologischen Ausfälle. Auch nach einer globalen hypoxischen Hirnschädigung können bildgebende
Verlaufsuntersuchungen, die bei initialem Nachweis eines globalen Hirnödems den Übergang in eine schwere
zerebrale Atrophie mit entsprechend ausgeprägtem Parenchymuntergang dokumentieren (Abbildung), auf eine
ungünstige Prognose hinweisen. An diesen Beispielen wird andererseits deutlich, daß die Bestrebungen,
einheitliche Kriterien für die Diagnose und prognostische Bewertung des apallischen Syndroms festzulegen,
mit methodischen Problemen behaftet ist, da die Vielzahl der verschiedenen Ursachen mit einer solchen
einheitlichen Beurteilung nicht ohne weiteres vereinbar ist.
Wenn im Einzelfall bei sorgfältiger Bewertung der genannten Kriterien (Alter und Grunderkrankungen des
Patienten, Ätiologie und Dauer des apallischen Syndroms sowie neuroradiologische Befunde) eine Rückbildung
des apallischen Syndroms mit einer für den Patienten akzeptablen Lebensqualität erwartet werden kann,
werden intensivmedizinische Maßnahmen im vollen Umfang zum Einsatz kommen. Wird hingegen die
Prognose als ungünstig eingeschätzt, so wird man nach ausführlicher Besprechung mit den Angehörigen die
Therapie begrenzen und auf intensivmedizinische Maßnahmen wie Reanimation, erneute Beatmung oder
Dialyse verzichten (14). Auch eine antibiotische Behandlung von Infektionen scheint unter diesen
Bedingungen nicht sinnvoll. Die Therapie wird sich dann auf Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr sowie
pflegerische Maßnahmen beschränken.
Die prognostische Bewertung des apallischen Syndroms und die Festlegungen der daraus resultierenden
therapeutischen Strategie sollte nur von intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten vorgenommen werden. Auch
wenn eine interdisziplinäre Erörterung dieser Problematik, insbesondere unter Neurologen und Internisten,
durchaus sinnvoll ist, sollte nicht der Versuch unternommen werden, schwierige Entscheidungen über das
therapeutische Prozedere an den jeweiligen Konsiliarius der anderen Fachrichtung zu delegieren. Vielmehr
müssen sämtliche internistischen und neurologischen Aspekte in die Entscheidungsfindung einbezogen
werden. Keinesfalls darf zu einem frühen Zeitpunkt, an dem noch nicht alle relevanten Informationen
vorliegen, auf eine Beendigung der Therapie gedrängt werden. In vielen Fällen ist zunächst die Fortsetzung
einer intensivmedizinischen Maximaltherapie sinnvoll, um anhand von Verlaufsuntersuchungen zu einer
größeren Sicherheit in der prognostischen Einschätzung gelangen zu können.
Wenn ein Patient trotz Einstellung intensivmedizinischer Maßnahmen ein apallisches Syndrom monate- oder
sogar jahrelang überlebt, resultieren daraus zahlreiche schwierige ethische, soziale, ökonomische und
forensische Fragen, die gegenwärig sehr kontrovers diskutiert werden (2-5, 8, 12, 15, 18, 25, 30).
Ethische Gesichtspunkte
Patienten mit chronischem apallischen Syndrom sind üblicherweise in Langzeitpflegeeinrichtungen
untergebracht, oder sie werden, wenn das Engagement und die organisatorischen Möglichkeiten von seiten der
Angehörigen gegeben sind, zu Hause von der Familie versorgt. In jedem Fall stellt die Situation, in der über
Monate oder Jahre der apallische Patient in einem nicht wahrnehmungs- und kommunikationsfähigen Zustand
erlebt wird, für Familienangehörige eine schwere psychische Belastung dar. Wird nach der akuten
Krankheitsphase ein stabiler Allgemeinzustand erreicht, so beträgt die durchschnittliche Überlebenszeit zwei
bis fünf Jahre (23), wobei die Qualität der Pflege im Einzelfall eine entscheidende Rolle spielt. Die Aufhebung
der Wahrnehmungsfähigkeit bedeutet, daß diese Patienten ihre Erkrankung nicht als Leidenszustand erleben
(23). Ein mögliches Verziehen des Gesichtes auf Schmerzreize ist demnach als subkortikal generierte
mimische Reaktion und nicht als bewußte Schmerzempfindung zu werten (23, 24). Von ärztlicher Seite muß
die Tatsache, daß Patienten mit apallischem Syndrom mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu keiner bewußten
Wahrnehmung von Leiden in der Lage sind, ausführlich erörtert werden. In der Regel wird dies jedoch für
medizinische Laien, die über einen langen Zeitraum feststellen können, daß sich die Angehörigen
intermittierend in einem wachen Zustand befinden, nicht ohne weiteres nachvollziehbar sein. Auch für das
Pflegepersonal ist die Betreuung von Apallikern mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden. Denn die
aufwendige Pflege des nicht wahrnehmungsfähigen Patienten wird häufig als äußerst frustrierend empfunden.
Wenn aufgrund objektiver medizinischer Befunde das apallische Syndrom als irreversibel eingestuft wird, dann
sollten die behandelnden Ärzte versuchen, dies den Angehörigen und dem betreuenden Pflegepersonal durch
einfühlsame und ausführliche Besprechung der Einzelheiten zu vermitteln. Wenn die ungünstige Prognose
zumindest auf einer objektiven Ebene als Tatsache akzeptiert wird, so wird man sich in der Regel darauf
verständigen können, bei der chronischen Betreuung eines apallischen Patienten auf akut- und
intensivmedizinische Maßnahmen zu verzichten und das weitere Prozedere auf eine optimale pflegerische
Versorgung sowie auf Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr zu beschränken, um in jedem Falle die Würde des
Patienten aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, daß auf Reanimation und mechanische Beatmung verzichtet wird,
aber auch Thromboseprophylaxe und die antibiotische Behandlung von interkurrenten Infekten nicht durchgeführt werden. In Deutschland ist aus juristischer Sicht die Sicherstellung der Flüssigkeits- und
Nahrungszufuhr bei Patienten mit apallischem Syndrom auch dann zwingend erforderlich, wenn dieser
Zustand als irreversibel gewertet wird (18). Ein Vorenthalten oder ein Entzug dieser Maßnahmen ist strafbar,
auch wenn ein derartiger Wunsch von Angehörigen geäußert wird oder sogar vom Patienten selbst vor der
Erkrankung dokumentiert worden ist (18). In Deutschland ist unter Medizinern und Juristen die Diskussion
darüber, ob bei solchen Patienten im Hinblick auf die ungünstige Prognose die Ernährung eingestellt und somit
innerhalb kurzer Zeit der Tod herbeigeführt wird, zur Zeit eher zurückhaltend (15). Die derzeitigen
Auffassungen der Bundesärztekammer gehen dahin, daß ein Nahrungsentzug bei unheilbar Kranken als eine
Form "aktiver Euthanasie" abgelehnt wird (18). Die Sterbehilfe-Richtlinien werden zur Zeit von einem
Expertengremium der Bundesärztekammer überarbeitet, eine endgültige Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Die Tendenz zur Tabuisierung dieses Themas in Deutschland ist historisch bedingt und hängt mit den
menschenverachtenden Verbrechen im Dritten Reich zusammen. Damals wurde im Rahmen von sogenannten
Euthanasiemaßnahmen die aktive Tötung von Patienten mit unterschiedlichen chronischen Erkrankungen
ärztlich legitimiert und praktiziert.
Ganz anders stellt sich diesbezüglich die juristische und gesellschaftspolitische Situation in den USA,
Australien und anderswo (beispielsweise in Großbritannien oder in den Niederlanden) dar. Gewissermaßen
unbefangen und historisch unbelastet wird in diesen Ländern eine sehr offene, allerdings äußerst kontroverse
Diskussion über die Möglichkeit einer Beendigung der Ernährung bei Patienten mit irreversiblem apallischen
Syndrom geführt (2-5, 8, 12, 18, 25, 30). In den USA besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach gerichtlicher
Genehmigung bei solchen Patienten die Ernährung einzustellen, wenn von medizinischer Seite die
Irreversibilität dieses Zustands bescheinigt wird und die Angehörigen ausdrücklich damit einverstanden sind
(8, 25, 30). Juristisch unstrittig ist der Sachverhalt insbesondere dann, wenn der Patient noch vor seiner
Erkrankung schriftlich seinen Wunsch dokumentiert hat, daß er im Falle einer solchen Situation nicht am
Leben erhalten werden möchte (8, 30). Aus juristischer Sicht ist in den USA die Flüssigkeits- und
Nahrungszufuhr bei apallischen Patienten Bestandteil der medizinischen Behandlung, so daß die Beendigung
dieser Maßnahme formal einem Abbruch der Therapie gleichgesetzt wird (8, 24, 30).
In England ist ebenfalls eine Beendigung der Ernährung bei Patienten mit irreversiblem apallischen Syndrom
möglich, sie bedarf jedoch in jedem Falle einer gerichtlichen Genehmigung und eines Konsens zwischen
Ärzten und Angehörigen bezüglich dieser Maßnahme (12). Hierzu gibt es Einwände aus der Öffentlichkeit, die
damit begründet werden, daß die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr bei solchen Patienten eine humanitäre
Maßnahme darstellt, die zur Aufrechterhaltung der menschlichen Würde unabdingbar ist (12).
Die niederländische Gesetzgebung erlaubt einen sehr weitgehenden Handlungs- und Entscheidungsspielraum
bei der Betreuung von unheilbar kranken Patienten. In solchen Fällen ist eine aktive Sterbehilfe erlaubt, wenn
sie unter bestimmten Voraussetzungen von Ärzten durchgeführt wird (27, 28). In den Niederlanden ist diese
Vorgehensweise zwar formal rechtswidrig, sie wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, wenn unter anderem
eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt und der Vorgang in einem komplexen Dokumentationssystem
erfaßt wird (28). Bei Patienten mit irreversiblem apallischen Syndrom wird eine aktive Sterbehilfe durch
Verabreichung einer letalen Dosis von Sedativa nur äußerst selten praktiziert (27). Der Nahrungs- und
Flüssigkeitsentzug ist jedoch in derartigen Situationen rechtlich möglich und wird nach Absprache mit den
Angehörigen gelegentlich vorgenommen, wenn von ärztlicher Seite bescheinigt wird, daß es sich um einen
irreversiblen Zustand handelt. Grundlage hierfür ist die Tatsache, daß nach niederländischem Recht die
Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr als Therapie betrachtet wird, die unter diesen Bedingungen abgebrochen
werden kann (29).
Die Diskussion über die Vielzahl ethischer Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem apallischen
Syndrom ergeben, wird kontrovers bleiben. Konsens muß jedoch darüber bestehen, daß es sich bei apallischen
Patienten um lebende Menschen handelt.
Abschließende Bemerkungen
Trotz der erheblichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahren hinsichtlich einer einheitlichen klinischen
Definition und differentialdiagnostischen Abgrenzung des apallischen Syndroms erzielt werden konnten,
bestehen auf diesem Gebiet noch erhebliche Unsicherheiten, die einer wissenschaftlichen Abklärung bedürfen.
Auf der Grundlage der zur Zeit vorhandenen diagnostischen Kriterien müssen unter Berücksichtigung der
einzelnen Ursachen verläßliche epidemiologische Daten über Inzidenz und Prävalenz dieses Syndroms eruiert
werden. Künftige funktionelle PET-Untersuchungen werden zeigen, inwieweit bei Patienten mit apallischem
Syndrom nach visueller, akustischer oder somatosensorischer Stimulation eine regionale kortikale Aktivierung
des Metabolismus ausbleibt, was die Annahme einer fehlenden bewußten Wahrnehmungsfähigkeit weiter
stützen würde. Außerdem müssen für die verschiedenen Ursachen des apallischen Syndroms klinische und
neuroradiologische Kriterien weiter erarbeitet werden, die zur prognostischen Bewertung herangezogen werden
können. Schließlich muß in klinischen Studien eruiert werden, inwieweit der therapeutische Einsatz
multimodaler sensorischer Stimulationen, von denen vermutet wird, daß sie über eine Förderung der
Reorganisation intakt gebliebener neuronaler Systeme zur partiellen Restitution des apallischen Syndroms
beitragen können, wissenschaftlich haltbar ist.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1997; 94: A-661-666
[Heft 11]
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis im Sonderdruck,
anzufordern über den Verfasser.
Für die kritische Durchsicht des Manuskripts und wertvolle Anregungen danke ich Prof. J. Noth, Dr. R.
Töpper, Dr. K. Podoll (Aachen), Prof. K.M. Einhäupl (Berlin), und Prof. J. P. Malin (Bochum). Prof. A. Thron
und Dr. M. Mull (Aachen) danke ich für die freundliche Überlassung der computertomographischen Befunde.
Anschrift des Verfassers:
Priv.-Doz. Dr. med.Wilhelm Nacimiento
Oberarzt der Neurologischen Klink der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
Pauwelsstraße 30
52057 Aachen