© Deutsches Ärzteblatt; Deutscher Ärzte-Verlag GmbH
zur ersten Ausland-Nachricht zur vorherigen Ausland-Nachricht zur nächsten Ausland-Nachricht zur letzten Ausland-Nachricht
Mittwoch, 29. März 2006
Österreich verabschiedet Gesetz zur Patientenverfügung

Wien - Das österreichische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet. Mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der Grünen beschloss der Nationalrat, dass Patienten schriftlich festlegen können, welche medizinische Maßnahmen sie am Lebensende wünschen. Die Bitte um lebensverkürzende Maßnahmen bleibt verboten. Die Verfügung soll den Umgang mit Patienten für den Fall regeln, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Die Sozialdemokraten stimmten gegen das Gesetz. Es enthalte zu strenge Formvorschriften. Diese verlangen etwa eine medizinische Pflichtberatung sowie eine Erneuerung nach fünf Jahren. Außerdem ist festgelegt, dass der Patientenwille nur dann für die behandelnden Mediziner bindend ist, wenn er in schriftlicher Form bei einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt wurde.

Österreichs Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) sagte, die klaren Regelungen berücksichtigten das „Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, der ärztlichen Behandlungspflicht und dem Verbot der Sterbehilfe“. Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) verteidigte die klaren Rahmenvorschriften. Um eine Verbindlichkeit zu erreichen, sei man bewusst sehr vorsichtig mit der Materie umgegangen. SPÖ-Politiker warnten, dass die notwendige Rechtsberatung zu teuer sei.

Minderjährige oder Personen, die unter Vormundschaft stehen, können keine rechtsgültige Verfügung verfassen. Wenn die Formvorschriften nicht erfüllt werden, kann die Verfügung lediglich als Orientierungshilfe bei der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens dienen. Dies gilt etwa für die bislang rund 130.000 beim katholischen Sozialverband Caritas niedergelegten Verfügungen. /kna

Leserkommentare
Benutzername
Passwort

Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.



Archiv
Aktuelle Kommentare
Merkliste
In Ihrer Merkliste können Sie News und Artikel speichern und später wieder aufrufen. Registrieren Sie sich, können Sie Ihre Merkliste dauerhaft speichern.
RSS-Feed

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

RSS