Mittwoch, 19. April 2006
Entscheidung zu Akupunktur als Kassenleistung stößt auf Kritik
Berlin - Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Akupunktur nur bei Rücken- und Knieschmerzen als Kassenleistung anzuerkennen, stößt bei Verbraucherverbänden und Kassen auf Kritik. Der Beschluss bedeute eine Leistungseinschränkung, weil Kopfschmerz- und Migränepatienten ihre Akupunkturbehandlung künftig selbst bezahlen müssten, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin. Die Siemens-Betriebskrankenkasse kritisierte die Entscheidung als „Bevormundung der gesetzlich Versicherten“. Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden. |
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