Dallas - Menschen mit Herzklappenerkrankungen müssen in Zukunft vor Zahnarztbesuchen oder anderen häufigen Eingriffen, bei denen geringe Mengen von Bakterien ins Blut eindringen könnten, keine Antibiotikaprophylaxe mehr betreiben. Das sehen jedenfalls die neuesten Leitlinien der American Heart Association vor, die jetzt in Circulation (2007; doi: 10.1161/CIRCULATIONAHA.106.183095) publiziert wurden.
Vor 52 Jahren hatte die American Heart Association erstmals eine Antibiotikaprophylaxe empfohlen. Damals mussten die Patienten sich noch einer schmerzhaften intramuskulären Injektion von Penicillin unterziehen. Heute ist die Prophylaxe wesentlich angenehmer. Die Einnahme einer Tablette Amoxicillin eine Stunde vor einem dentalen Eingriff, aber auch vor gastrointestinalen Endoskopien oder invasiven Untersuchungen der Harnwege kann Risikopatienten vor der seltenen, aber potenziell tödlichen infektiösen Endokarditis schützen.
Diese Empfehlungen beruhten lange Zeit einzig auf Expertenmeinungen und Plausibilitätsüberlegungen. Zweifellos sei es richtig, dass bei Zahnextraktionen, Endoskopien oder bei Harnwegsuntersuchungen Bakterien in die Blutbahn gelangen, schreibt die Gruppe um Walter Wilson von der Mayo Clinic in Rochester. Dies sei jedoch auch beim Zähneputzen der Fall. Die Leitlinien zitieren die Berechnungen eines britischen Dentalforschers, wonach zweimaliges tägliches Zähneputzen innerhalb eines Jahres mit einem 154.000-fach höheren Risiko einer Bakteriämie einhergeht als die Extraktion eines Zahns (Roberts GJ: Pediatr Cardiol. 1999; 20: 317-25).
nd es gebe kaum - wenn überhaupt - Beweise, dass die Gabe von Antibiotika eine infektiöse Endokarditis verhindern können, so die Leitlinien-Autoren. Aus diesem Grund soll nach dem Willen der US-Kardiologen die Antibiotikaprophylaxe auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben. Weiterhin als notwendig wird sie betrachtet bei Menschen mit künstlichen Herzklappen, bei Patienten mit einer infektiösen Endokarditis in der Vorgeschichte, bei gewissen schweren angeborenen Herzerkrankungen, bei nicht oder nicht ausreichend reparierten zyanotischen Herzvitien oder bei mit künstlichen Materialien reparierten Herzfehlern oder bei reparierten Herzfehlern mit residualen Defekten oder bei Herztransplantierten mit Klappenproblemen.
Das sind alles Ausnahmesituationen, während Herzklappenfehler, die in den letzten Leitlinien von 1997 noch als klare Indikation betrachtet wurden, in der Bevölkerung sehr viel häufiger sind. Die AHA schätzt, dass ein bis 2,5 Prozent der Bevölkerung einen Mitralklappenprolaps (MVR) hat. Andere Schätzungen gehen bis zu 20 Prozent, je nachdem, welcher echokardiografische Befund bereits als MVR gedeutet wird.
Bisher galt bei einem MVR die Empfehlung zur Antibiotikaprophylaxe. In Zukunft können Menschen mit MVR darauf verzichten wie auch Menschen mit rheumatischer Herzerkrankung, Bicuspidalklappenerkrankung, verkalkter Aortenstenose oder einigen häufigen angeborenen Herzerkrankung wie Ventrikelseptumdefekt oder Vorhofseptumdefekt. Auch Patienten mit hypertrophischer Kardiomyopathie müssen nach den neuen Leitlinien keine Antibiotikaprophylaxe mehr betreiben.
Hätten alle diese Patienten in der Vergangenheit vor jeder dentalen, gastroenterologischen oder urologischen Intervention Antibiotika erhalten, was man bezweifeln darf, dann könnte dies durchaus die Entwicklung von Resistenzen gefördert haben, wie die AHA schreibt. Die neuen Leitlinien wurde von der American Dental Association und anderen Fachgesellschaften begrüßt, die ihrer Erstellung auch beteiligt waren. © rme/aerzteblatt.de