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Dienstag, 26. Juni 2007
Ab Juli: Versicherungspflicht für Nichtversicherte bei der PKV

Berlin - Zum 1. Juli tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Die Versicherungspflicht gilt dann auch für Nichtversicherte, die dem System der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte.

So können diejenigen, die nie versichert waren oder denen zum Beispiel wegen ausstehender Beiträge von ihrer Privatkasse gekündigt wurde, ohne Risikoaufschlag in einen PKV-Standardtarif zurückkehren. Dies gilt besonders für Selbstständige. Wer wenig verdient, bekommt Zuschüsse.

Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ab 1. Juli dafür einen neuen, sogenannten erweiterten Standardtarif anzubieten. Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Es dürfen keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden. 

Die Höhe des Beitrages ist vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, nicht aber von seinem Gesundheitszustand. Der monatliche Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), derzeit rund 500 Euro, nicht überschreiten. Zum 1. Januar 2009 soll der modifizierte Standardtarif durch den neuen PKV-Basistarif abgelöst werden. © afp/aerzteblatt.de

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