Mittwoch, 27. Juni 2007
Urteil: Kein Geld für Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung
Kassel – Verzichten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie dauerhaft kein Geld von den gesetzlichen Kassen mehr beanspruchen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Versicherten dürfen danach die „Verzichtler“ nicht für eine Behandlung in Anspruch nehmen. (Az: B 6 KA 37/06 R und weitere) Diskussionen um einen „kollektiven Systemausstieg“ führten Ärzte bereits Anfang der 90er-Jahre. Der Gesetzgeber reagierte 1993 mit einer Änderung des Sozialgesetzbuchs und drohte den Aussteigern einen Ausschluss von den Honorartöpfen der gesetzlichen Kassen für mindestens sechs Jahre an. Ein kollektiver Zulassungsverzicht sei „mit den Pflichten eines Vertragsarztes nicht vereinbar“.
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