Donnerstag, 17. Januar 2008
Bundeskartellamt darf Krankenhausfusionen verhindern
Karlsruhe – Das Bundeskartellamt darf die Fusion von Krankenhäusern überwachen und sie verbieten, falls eine marktbeherrschende Stellung zusammengeschlossener Kliniken zum Nachteil der Patienten droht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden. |
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