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Montag, 21. Juli 2008
Labor: Köhler präsentiert Reformschritte

Berlin – Laborgemeinschaften müssen von 1. Oktober 2008 an direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen. Im Gegenzug wird unter anderem die Rolle des Präsenzlabors in den Arztpraxen gestärkt. Auf diese und andere Einzelheiten einer Laborreform haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen im Bewertungsausschuss geeinigt. Wichtige Elemente sind darüber hinaus eine Überprüfung der Leistungen, vor allem solcher in Kapitel 32, und eine Neukalkulation der Vergütung des Speziallabors. 

„Wir sind Weltmeister, was die Anzahl der Laborparameter je Versicherten angeht“, sagte KBV-Vorstand Andreas Köhler heute in Berlin. Seit 1999 seien die Ausgaben für Laborleistungen um knapp 140 Millionen Euro gestiegen. Sie haben allerdings noch nicht wieder das Niveau von 1998 erreicht. Wichtig sei, „das Kostenniveau im Speziallabor zu senken“, betonte Köhler.

Speziallabor-Parameter sollen in Zukunft zudem nur noch jene Fachärzte abrechnen können,  bei denen Laboruntersuchungen zum Kern ihres Fachgebiets zählen. Allerdings soll es für Veränderungen eine fünfjährige Übergangsfrist geben. Kurzfristig sollen indikationsbezogene Höchstwertregelungen greifen.

Für das Präsenzlabor wurden neun Parameter festgelegt; drei davon werden bei der Abrechnung aufgewertet: Das D-Dimer, der Quickwert und die Glukosebestimmung. „Ziel ist, dass ein Arzt die Parameter rasch zur Verfügung hat, die er für Diagnose und Therapie braucht“, betont KBV-Honorarexperte Bernhard Rochell. Er weiß, dass die Aufwertung des Präsenzlabors vor allem bei Hausärzten auf Skepsis stößt, weil die Anschaffung von Laborautomaten bis zu 2.500 Euro kostet. Die Honorare seien aber kostendeckend kalkuliert, betont Rochell.

Gestrichen werden sollen auch obsolete „ähnliche Leistungen“ in Kapitel 32. Wunschtermin für diese Änderung ist der 30. Juni 2009. Allerdings pocht die KBV darauf, dass bis dahin ein griffiges Verfahren zur Bewertung und Aufnahme neuer Laborleistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab etabliert ist. „Das Beliebigkeitsprinzip würde durch eine klare Abbildung neuer, sinnvoller Parameter ersetzt“, betont Rochell.

Insgesamt sollen sich durch die jüngste Laborreform relativ rasch Einsparungen von rund 120 Millionen Euro ergeben. Die Direktabrechnung mit den Laborgemeinschaften würde nach Berechnungen der KBV rund 70 Millionen Euro erbringen, die Neubewertung des Speziallabors 50 Millionen Euro. Das Geld soll aber im System bleiben und unter anderem für die Einführung neuer Leistungen zur Verfügung stehen. 

Beim Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) treffen die Pläne weitgehend auf Zustimmung: „Die positiven Elemente überwiegen“, urteilt BDL-Vorsitzender Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski. Ob allerdings die geplanten Einsparungen von 120 Millionen Euro sinnvoll sind, sei fraglich. Denn Laborleistungen seien längst unterfinanziert, im Schnitt zu etwa 15 Prozent.

Die Aufwertung des Präsenzlabors hält Bobrowski für richtig: „Es gibt Parameter, die für die Kollegen vor Ort für die Behandlung von Bedeutung sind.“  Er fordert allerdings, dass Präsenzlabore dieselben Qualitätsvorgaben erfüllten müssten wie alle anderen. © Rie/aerzteblatt.de

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