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Mittwoch, 8. Oktober 2008
Experten warnen vor Einheitspreisen für Klinikleistungen

Berlin – Die geplante bundesweite Vereinheitlichung der Preise von Krankenhausleistungen ist ordnungspolitisch und ökonomisch der falsche Weg. Zu diesem Ergebnis kommt der Gesundheitsökonom Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik in München in einem wissenschaftlichen Gutachten.

Statt einer weiteren staatlichen Preisvorgabe seien flexible Vertragsmöglichkeiten für Krankenkassen und Kliniken nötig, damit diese die Preise individuell verhandeln könnten. Nach dem Entwurf zum Krankenhausfinanzierungsgesetz sollen sich die bisherigen Basisfallwerte auf Landesebene – sie bilden die Grundlage für die Vergütung von Klinikleistungen – in den kommenden fünf Jahren an einen bundeseinheitlichen Durchschnittswert annähern. Demnach dürfen sie nur noch in einer Bandbreite von –1,5 Prozent bis +2,5 Prozent vom Durchschnittswert abweichen. 

Auftraggeber der Expertise ist die AOK Schleswig-Holstein. Nach Berechnungen Neubauers würden die Kassen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen zu den Verlierern der Neuregelung zählen.

Der Grund: Die Landesbasisfallwerte für Klinikleistungen liegen in diesen Ländern unterhalb des Basisfallwertkorridors. Zu den Gewinnern zählten Kostenträger in Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Krankenhausleistungen sind in diesen Ländern bislang vergleichsweise teuer.

Die Beitragszahler der AOK Schleswig-Holstein müssten am Abschluss der Konvergenzphase jährlich Mehrausgaben von 13 Millionen Euro tragen, prognostizierte, Dieter Paffrath, Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein, bei der Vorstellung der Studie. Den Kliniken im nördlichsten Bundesland würden zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro zufließen. Dies entspräche einem Mehrerlös von 75 Euro pro Behandlungsfall. 

Wenn der Gesetzgeber schon keine Marktpreise wolle, sollte er den bundesweiten Basisfallwert allenfalls als Richtwert vorgeben und den Verhandlungspartnern größere Vertragsspielräume einräumen, forderte Neubauer. © SR/aerzteblatt.de

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