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Freitag, 16. Januar 2009
KVen erhalten mehr Spielraum bei der Honorarverteilung

Berlin/Dortmund/Bad Segeberg – Mehr Freiheiten bei der Honorarverteilung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss in Berlin den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Ländern zugestanden. Eine vom 1. April 2009 an beginnende sogenannte Konvergenzphase sieht vor, dass in den nächsten sieben Quartalen die Honorarveränderungen bei den größten Gewinnern begrenzt und bei den größten Verlierern gebremst werden.

KVen, welche Bescheide über die neuen Regelleistungsvolumen nur unter Vorbehalt an die Ärzte verschickt haben, dürfen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) rückwirkend zum 1. Januar 2009 mit der Konvergenzphase beginnen.

Eine Erhöhung des Gesamthonorars bezeichnete der GKV-Spitzenverband allerdings als ausgeschlossen. „Noch mehr Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler kann es nicht geben“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbands. Auch eine Neuverteilung des Geldes zwischen den verschiedenen KVen sei nicht vorgesehen.
 
„Jede Neuordnung bringt Umstellungsprobleme für die Betroffenen mit sich. Wir wollen den Ärzten mit einer Konvergenzphase helfen, ihre internen Umstellungsprobleme bei der Verteilung der höheren Honorare besser zu meistern“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, nach dem Beschluss am Donnerstag.

Die gesetzlich vorgegebene bundesweite Vereinheitlichung der Vergütung führe dazu, dass trotz eines insgesamt steigenden Vergütungsniveaus manche Ärzte deutlich weniger Honorar erhielten als bisher erhalten. Bei anderen hingegen erhöhe sich das Honorar deutlich. Die Auswirkungen der Reform seien vor allem von regionalen Gegebenheiten abhängig.

Die KBV sieht durch die Entscheidung den Kern der Honorarreform, die gleiches Geld für gleiche Leistungen garantieren soll, nicht infrage gestellt. Es sei nun mehr Spielraum auf Landesebene vorhanden, hieß es dort. Anpassungen seien in Abstimmung mit den Krankenkassen möglich.

„Die beschlossenen Regelungen zugunsten der regionalen Kompetenzen waren dringend notwendig“, begrüßte Ulrich Thamer, Erster Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe, die Entscheidung.

Die ursprünglichen Vorgaben der Honorarreform hätten die bisherige in Westfalen praktizierte Honorarverteilung erheblich verändert und viele Praxen in existentielle Nöte gebracht. Die zuzuweisenden Regelleistungsvolumina (RLV) seien vielfach zu gering, die individuellen Versorgungsschwerpunkte vieler Praxen wären eingeebnet.

„Unter solchen Bedingungen hätte sich die ambulante Versorgung bei uns nicht mehr weiterführen lassen“, so Thamer. Die neue Regelung ermögliche jetzt übergangsweise regionale Gestaltungsspielräume. Die Praxen haben nun zwei Jahre Zeit, sich auf das neue System einstellen.

Auch die KV Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung. „Nun kommt es darauf an, mit dem wieder gewonnenen regionalen Handlungsspielraum verantwortungsvoll umzugehen und die erheblichen Honorarunterschiede auszugleichen“, sagte Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KV.

Sie wies daraufhin, dass die Umsetzung nicht ohne Solidarität von Seiten der Gewinner aus der Reform möglich sei. „Hier müssen wir eine Akzeptanz herstellen. Ein einfacher Heckenschnitt führt nicht zum Ziel“, sagte Kreuz. © hil/Rie/aerzteblatt.de

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