Berlin – Wie beurteilen Krankenkassen die neuen Regelungen zum Praxisverkauf? Rebecca Zeljar, Referatsleiterin beim Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg, findet: „Es wurde in den letzten Monaten sehr viel Angst verbreitet. Aber ein Instrument, um wirklich in großem Stil Überversorgung abzubauen, ist die 140-Prozent-Regel nicht.“
Rebecca Zeljar
5 Fragen an Rebecca Zeljar, Verband der Ersatzkassen
DÄ: Was wird sich Ihrer Meinung nach in Berlin und Brandenburg durch die neuen Regeln zur Praxissitzweitergabe und zum Praxisaufkauf konkret ändern?
Zeljar: Das ist schwer zu sagen. In Berlin haben wir sicher ein Überversorgungsproblem. Aber das wird sich durch die Umwandlung der Kann- in eine Soll-Vorschrift beim Praxisverkauf nicht ändern. Sicher liegt der Versorgungsgrad in vielen Facharztgruppen höher als 140 Prozent. Aber bevor man einen Aufkauf erwägt, muss man sich die Versorgungsstruktur in der betreffenden Facharztgruppe oder dem Stadtteil ansehen. Das ist eine Aufgabe, die bestehen bleibt. Man darf nicht einfach nur nach Rechengrößen gehen.
DÄ: Wie, glauben Sie, werden Ärztinnen und Ärzte auf die neue Gesetzeslage reagieren?
Zeljar: Ärzte und Geschäftsführer von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind in der Regel findig. Ob es aber eine extreme MVZ-Gründungswelle geben wird? Wenn man das Gesetz sorgfältig liest, dann ist erkennbar, dass sich die Zulassungspraxis nicht von heute auf morgen komplett verändern wird. Es wurde in den letzten Monaten sehr viel Angst verbreitet. Aber ein Instrument, um wirklich in großem Stil Überversorgung abzubauen, ist die 140-Prozent-Regel nicht.
DÄ: Welche Rolle spielt bei alledem die Vorgabe, Praxen aufzukaufen?
Zeljar: Das ist eine zentrale Frage: Wer soll den Praxisaufkauf eigentlich bezahlen? Die Antwort hat der Gesetzgeber im VSG ausgespart. Wir als Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Aufkauf aus der Gesamtvergütung vorzunehmen hat. Der Einsatz von zusätzlichen Versichertengeldern zum Aufkauf von Praxen kann hier nicht mit gemeint sein. Das sehen die KVen aber sicherlich anders.
Hinzu kommt, dass es keine eindeutige rechtliche Grundlage gibt, auf welcher Basis der Verkehrswert der zu verkaufenden Praxis ermittelt werden soll. Es gibt hierfür verschiedene Methoden. Im Streitfall kann der Zulassungsausschuss ein Gutachten durch einen von der Industrie- und Handelskammer bestellten Sachverständigen für Arztpraxen in Auftrag geben. Eine verbindliche Regelung wäre hier allerdings angezeigt.
DÄ: Viele, die sich mit der Bedarfsplanung auskennen, sagen: Die neuen Regelungen bringen uns in Bedrängnis, weil sich die Grundlage für unsere Entscheidungen nicht verbessert hat, nämlich die Bedarfsplanung. Stimmen Sie dem zu?
Zeljar: Schon, aber etwas Besseres als die Bedarfsplanungs-Richtlinie haben wir nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll sie noch einmal überarbeiten. Er muss Daten zu Morbidität, Mortalität und sozioökonomischen Faktoren einbinden, was sicher sinnvoll ist. Das Ergebnis soll bis 2016 vorliegen – ein ambitioniertes Zeitziel.
Wir haben diesen Ansatz in Berlin bereits aufgegriffen und uns mit der KV und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vor zwei Jahren im gemeinsamen Landesgremium darüber verständigt. So berücksichtigen wir sozioökonomische Faktoren für verschiedene Facharztgruppen. Damit versuchen wir die Versorgung besser zu steuern, unter anderem durch das Ziel, Umzüge von schlechter in besser versorgte Gegenden zu verwehren.
Auf Grundlage bezirksbezogener Daten ist bekannt, dass der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten in Charlottenburg-Wilmersdorf vor zwei Jahren und damit vor der Versorgungssteuerung bei knapp unter 560 Prozent lag. Durch die Steuerung sind die Zahlen etwas gesunken, obwohl wir immer noch im Bereich von über 500 liegen. Aber wir können Psychotherapeuten und andere ja auch nicht zwingen umzuziehen. Es hat sich jedoch etwas bewegt. Wir wissen zum Beispiel, dass Ärzte kaum mehr Anträge auf Umzug in einen besser versorgten Berliner Bezirk stellen. Unsere Absprachen sehen ja auch vor, dass sie nur noch in schlechter versorgte Bezirke ziehen dürfen. Die KV berät die Ärzte entsprechend, und das wirkt, aber natürlich langsam.
Wir sind also schon ein kleines bisschen weiter mit der Bedarfsplanung. Aber nun müssen auch wir abwarten, was der G-BA vorgeben wird. Für Zulassungen heißt das: Müssen wir die Regelungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wirklich sofort umsetzen? Oder sollten wir nicht abwarten? Es wäre doch nicht sinnvoll, in diesem Herbst eine Praxis aufzukaufen, und ein paar Monate später stellen wir fest, dass wir auf Basis der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie anders entschieden hätten.
DÄ: Es gibt eine lebhafte Diskussion über zu lange Wartezeiten, gerade auch auf einen Psychotherapeutentermin. Würden sich Krankenkassen angesichts dieser Debatte wirklich trauen, Praxen zu schließen und ihren Aufkauf zu verlangen?
Zeljar: Wissen Sie, die Diskussion um zu lange Wartezeiten ist komplex, und vieles, was angesprochen wird, ist sehr subjektiv. Bei den Psychotherapeuten müsste man tatsächlich einmal prüfen, wie viele einen vollen Sitz haben und auch eine entsprechende Zahl von Patienten versorgen. Wir wissen, dass das nicht alle sind.
Wenn man aber die Daten hätte: Was soll man damit machen? Sie zwingen, mehr zu arbeiten? Wenn jemand nur ein wenig unter dem Durchschnitt liegt, kann man gar nichts machen. Wir analysieren Praxen schon und schauen, was echte Hobbypraxen sind. Dann bemühen wir uns, dass ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein halber Praxissitz entzogen wird. Aber mit ein paar stillgelegten Hobbypraxen lösen Sie natürlich keine Überversorgungsprobleme.
Hinzu kommt: Die Versorgung in den Psychotherapie-Praxen ist sehr heterogen. Ein Psychoanalytiker und ein Verhaltenstherapeut gehen ganz verschieden vor. Ein Analytiker wird im Grunde schon deswegen ganz andere Wartezeiten haben, weil die Sitzungsfrequenzen und die Dauer der Behandlung in der Regel sehr hoch sind. So kann eine Behandlung bis zu zwei, drei Jahren dauern und damit Kapazitäten binden. Dann sind die Wartezeiten natürlich entsprechend lang.
Zurück zu Ihrer Frage, ob Kassen eine öffentliche Diskussion aushalten würden: schwer zu sagen. Wenn man ein System hätte, um den Bedarf wirklich sinnvoll abzubilden, ließe sich eine Debatte sicher aushalten. Wenn ich aber schließe und aufkaufe, ohne dafür sehr gute Argumente zu haben, wird das sicher schwierig.