BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Sexuelle Phantasien bei kurzen Eingriffen unter Narkose


Auch der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) liegen einzelne Beobachtungen über das Auftreten körperlich empfundener, erotisch-sexuell gefärbter Phantasien im Verlauf von gynäkologischen Eingriffen mit kurzer Narkose vor.
Aus gegebenem Anlaß weist die AkdÄ darauf hin, daß der behandelnde Arzt durch Nebenwirkungen dieser Art unter Umständen in juristische Schwierigkeiten geraten kann.
Eine Aufklärung hierüber könnte einerseits zur Verunsicherung der Patienten führen und andererseits das Risiko einer Autosuggestion beinhalten (6). Die AkdÄ kann daher nur die bekannte Empfehlung unterstützen, bei kurzen Eingriffen unter Narkose in jedem Fall eine dritte Person, z. B. eine Arzthelferin, Krankenschwester oder einen Anästhesisten, als Zeugen anwesend sein zu lassen.
Im übrigen bittet die AkdÄ die Ärzteschaft wie immer um Mitteilung entsprechender Verdachtsfälle an die untenstehende Anschrift.
Literatur
1. Dundee, Med Leg J 1990; 58(1): 29-34
2. Weller, Plast Reconstr Surg 1993; 92(7): 1368-70, 3. Drugs, Facts and Comparisons, S. 281 m, 1997
4. Kent et al., Anesthesiology 1992; 77: 1037-38
5. Playford, Anaesthesia 1992; 47(9): 818
6. Woodcock, Anaesthesia 1991; 46(4): 328-9
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Aachener Str. 233-237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-5 20, Fax 02 21/40 04-5 39
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