ArchivDeutsches Ärzteblatt34-35/1991Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, andererseits vereinbaren folgende Änderung des Anhangs zum Arzt-/Ersatzkassenvertrag:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, andererseits vereinbaren folgende Änderung des Anhangs zum Arzt-/Ersatzkassenvertrag:
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, andererseits vereinbaren folgende Änderung des...
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