ArchivDeutsches Ärzteblatt34-35/2011Arzneimittelverordnung: KV Berlin kritisiert neue Richtgrößen

POLITIK

Arzneimittelverordnung: KV Berlin kritisiert neue Richtgrößen

Meißner, Marc

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Die Ärzte in Berlin müssen sich für das zweite Halbjahr 2011 auf neue Arzneimittelrichtgrößen einstellen. Für einzelne Arztgruppen fällt das Budget so gering aus, dass nach Ansicht der KV eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln nicht mehr möglich ist.

Am 1. Juli sind in Berlin neue Richtgrößen für die Arzneimittelverordnung in Kraft getreten. Das Besondere daran: Sie wurden nicht wie üblich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Krankenkassen ausgehandelt, sondern durch das Berliner Schiedsamt festgesetzt. Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld nicht auf Richtgrößen für die einzelnen Facharztgruppen einigen können.

Bedarf ist nicht gedeckt

Während die Krankenkassen mit dem Ergebnis zufrieden sind, übt die KV Berlin scharfe Kritik an dem Schiedsentscheid. Die Richtgrößen liegen nach ihrer Berechnung 15 bis 25 Prozent unter dem zu erwartenden Bedarf, was für 2011 einen Fehlbetrag von bis zu 300 Millionen Euro bedeuten würde. Eine Summe, die nach Einschätzung der KV nicht mehr einzusparen ist. „Berlins Ärzte verordnen diszipliniert und wirtschaftlich. Die Einsparmöglichkeiten sind ausgereizt“, stellte Dr. med. Burkhard Bratzke, Mitglied des KV-Vorstands, fest. „Mehr geht nicht, ohne die Versorgung zu gefährden.“

Grundlage für die Entscheidung des Schiedsamts waren die Zielvereinbarungen für die Arzneimittelausgaben im Jahr 2009. Diese waren jedoch nach Auffassung der KV schon damals zu gering angesetzt, denn die tatsächlichen Ausgaben lagen 23 Prozent darüber. Zusätzlich wurden die Richtgrößen der einzelnen Fachgruppen anhand ihrer Anteile an den Arzneimittelkosten 2009 festgelegt. Dabei kam es zu erheblichen Umverteilungen. So verfügen Internisten, die sich auf onkologische Patienten spezialisiert haben, jetzt fast über das vierfache Arzneimittelbudget pro Patient, während bei Kardiologen die Richtgrößen um mehr als 70 Prozent geringer ausfallen. Im Durchschnitt müssen die Berliner Ärzte künftig mit einem um 15 Prozent geringeren Arzneimittelbudget auskommen.

Bratzke kritisierte dieses Vorgehen: „Arztgruppen, die wirtschaftlich verschrieben haben, wurden damit bestraft, während Vielverschreiber jetzt über ein ausreichendes Budget verfügen.“ Nach Einschätzung der KV führen die neuen Richtgrößen dazu, dass viele Ärzte ihr Budget allein durch wirtschaftliche und leitliniengerechte Verschreibung von Medikamenten überschreiten. „Mit ein paar teuren Patienten erreicht der Arzt dann schnell Bereiche, in denen ein Regress droht“, erklärte Bratzke. Die KV Berlin rechnet damit, dass fast jeder siebte Arzt die Vorgaben um 25 Prozent überschreiten wird und damit Gefahr läuft, dafür haften zu müssen.

Darüber hinaus wirkt sich die Entscheidung des Schiedsamts zum Teil erheblich auf die Anerkennung von Praxisbesonderheiten aus. Beispielsweise werden die Kosten für die immunsuppressive Behandlung nach bestimmten Organtransplantationen nicht mehr wie bisher vollständig aus den Arzneimittelbudgets herausgerechnet, sondern nur noch der Anteil, der über die durchschnittlichen Kosten eines Patienten hinausgeht. „Diese sind aber zum Zeitpunkt der Verschreibung noch gar nicht bekannt“, stellt der KV-Vorstand klar. „Die Praxis weiß deshalb nicht, ab welcher Verordnungssumme für diese teuren und meist innovativen Medikamente die Regresszone beginnt.“

Verzicht auf teure Arzneien

„Wir befürchten, dass Berliner Patienten nun vom Fortschritt abgehängt werden, weil Fachärzte sich nicht mehr trauen können, teure innovative Spezialpräparate zu verordnen“, betonte Bratzke. Die KV Berlin fordert deshalb, ganz auf die Richtgrößenprüfung zu verzichten und stattdessen zu prüfen, ob ein Arzt leitliniengerecht und wirtschaftlich verordnet.

Die Berliner Krankenkassen verteidigten in einer Presseerklärung die neuen Regelungen. „Die bisher gültigen Richtgrößen waren jahrelang nicht aktualisiert worden und führten deshalb zu einer großen Verwerfung zwischen den einzelnen Fachgruppen“, heißt es dort. „Die Neufestlegung war also dringend notwendig.“ Die Absenkung einzelner Arzneimittelbudgets würde die betroffenen Arztgruppen nicht einschränken, da diese von den Preissenkungen der letzten Jahre profitierten.

Dr. rer. nat. Marc Meißner

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote