

Mit Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes am 1. Juli 1997 ist die Ärzteschaft durch den
Gesetzgeber als unmittelbar zuständig für Fragen der Qualitätssicherung deklariert worden. In der Tat sind es die
praktizierenden Ärzte im ambulanten Bereich und in den Kliniken, die sich als Hauptbetroffene der
Qualitätssicherung verstärkt annehmen müssen. Bereits seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis in Gang gesetzte
Aktivitäten müssen koordiniert und auf eine akzeptale Vertragsbasis gestellt werden. Eine Probe aufs Exempel
haben jetzt die Bundesärztekammer und die beiden Verbände der
Ersatzkassen (VdAK/AEV) unternommen. Bundesärztekammer und Angestellten-Krankenkassen haben
vereinbart, einen Katalog mit Zertifizierungsmaßstäben für den Bereich der Krankenhäuser aufzustellen -
fundiert durch den Sachverstand der Experten aus der Praxis und der medizinisch-wissenschaftlichen
Fachgesellschaften. Die freiwillige Beurteilung der Krankenhäuser sollen unabhängige professionelle externe
Prüfer vornehmen. Im Vordergrund steht eine Optimierung der Patientenversorgung. Zugleich sollen das
unkoordinierte Nebeneinander und die mehr auf die technischen Funktionsabläufe ausgerichteten
herkömmlichen Zertifizierungen (nach den ISO-Normen) auf eine einvernehmlich akzeptierte Basis gestellt
werden (vgl. "Leitfaden Qualitätsmanagement im Krankenhaus", Hrsg. BÄK, München, 1997). An die
Krankenhäuser
und die Krankenhausgesellschaft ebenso wie an die Verbände der Pflegeberufe wird appelliert, sich an solchen
Zertifizierungsverfahren aktiv zu beteiligen. Die Beurteilungskriterien sollen helfen, Schwachstellen
aufzudecken, sie zu beseitigen, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kliniken zu verbessern. Dadurch soll
ein Motivationsschub erzielt werden. Den Krankenhäusern wird anheimgestellt, über erzielte und zertifizierte
Verbesserungen der Versorgungsqualität die Öffentlichkeit (und damit auch die Patienten und die einweisenden
Ärzte) zu unterrichten. Dies dient einer Verbesserung der Leistungstransparenz und kann den
Qualitätswettbewerb der Kliniken untereinander intensivieren. Auch die Besonderheiten der Krankenhäuser
sowie die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit sollen dadurch verdeutlicht werden.
Dies wäre zweifellos ein
Fortschritt auf dem Weg zur
Qualitätsverbesserung im Dien-ste der Patientenversorgung. Die Qualitätsmerkmale sollen langfristig eine Grundlage für eine
umfassende Krankenhausbeurteilung nach objektivierbaren Kriterien schaffen. Keine Scheinqualitätskontrolle, sondern eine aus der Praxis entwickelte und
einvernehmliche Qualitätsbeur-teilung. Dr. Harald Clade