ArchivDeutsches Ärzteblatt15/1998Qualitätssicherung: Motivationsschub

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Qualitätssicherung: Motivationsschub

Clade, Harald

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LNSLNS Mit Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes am 1. Juli 1997 ist die Ärzteschaft durch den Gesetzgeber als unmittelbar zuständig für Fragen der Qualitätssicherung deklariert worden. In der Tat sind es die praktizierenden Ärzte im ambulanten Bereich und in den Kliniken, die sich als Hauptbetroffene der Qualitätssicherung verstärkt annehmen müssen. Bereits seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis in Gang gesetzte Aktivitäten müssen koordiniert und auf eine akzeptale Vertragsbasis gestellt werden. Eine Probe aufs Exempel haben jetzt die Bundesärztekammer und die beiden Verbände der Ersatzkassen (VdAK/AEV) unternommen. Bundesärztekammer und Angestellten-Krankenkassen haben vereinbart, einen Katalog mit Zertifizierungsmaßstäben für den Bereich der Krankenhäuser aufzustellen - fundiert durch den Sachverstand der Experten aus der Praxis und der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Die freiwillige Beurteilung der Krankenhäuser sollen unabhängige professionelle externe Prüfer vornehmen. Im Vordergrund steht eine Optimierung der Patientenversorgung. Zugleich sollen das unkoordinierte Nebeneinander und die mehr auf die technischen Funktionsabläufe ausgerichteten herkömmlichen Zertifizierungen (nach den ISO-Normen) auf eine einvernehmlich akzeptierte Basis gestellt werden (vgl. "Leitfaden Qualitätsmanagement im Krankenhaus", Hrsg. BÄK, München, 1997). An die Krankenhäuser und die Krankenhausgesellschaft ebenso wie an die Verbände der Pflegeberufe wird appelliert, sich an solchen Zertifizierungsverfahren aktiv zu beteiligen. Die Beurteilungskriterien sollen helfen, Schwachstellen aufzudecken, sie zu beseitigen, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kliniken zu verbessern. Dadurch soll ein Motivationsschub erzielt werden. Den Krankenhäusern wird anheimgestellt, über erzielte und zertifizierte Verbesserungen der Versorgungsqualität die Öffentlichkeit (und damit auch die Patienten und die einweisenden Ärzte) zu unterrichten. Dies dient einer Verbesserung der Leistungstransparenz und kann den Qualitätswettbewerb der Kliniken untereinander intensivieren. Auch die Besonderheiten der Krankenhäuser sowie die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit sollen dadurch verdeutlicht werden.
Dies wäre zweifellos ein Fortschritt auf dem Weg zur Qualitätsverbesserung im Dien-ste der Patientenversorgung. Die Qualitätsmerkmale sollen langfristig eine Grundlage für eine umfassende Krankenhausbeurteilung nach objektivierbaren Kriterien schaffen. Keine Scheinqualitätskontrolle, sondern eine aus der Praxis entwickelte und einvernehmliche Qualitätsbeur-teilung. Dr. Harald Clade

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