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Psychotherapeutische Vergütung: KV Hessen gegen Regionalisierung


Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat sich gegen eine Regionalisierung der Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen ausgesprochen, wie sie das Versorgungsstrukturgesetz vorsieht. Eine unterschiedliche Vergütungsstruktur würde sich nachteilig auf die Versorgung psychisch Kranker auswirken, hieß es. Die Vertreter der 11 000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Hessen machen deshalb in einer Resolution deutlich, dass die erst 2009 eingeführte bundeseinheitliche Vergütung psychotherapeutischer Leistungen „sinnvoll und fortschrittlich“ sei. Die geplante Regionalisierung sei zwar für ärztliche Leistungen zielführend, sofern die regionalen Angebote und die Leistungserbringung von KV zu KV sehr unterschiedlich seien. In der Psychotherapie jedoch sei das Leistungsspektrum durch die Psychotherapierichtlinien bundesweit vorgegeben und geregelt.
Die KV Hessen setzt sich deshalb dafür ein, dass für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der psychotherapeutisch tätigen Ärzte weiterhin eine bundeseinheitliche Vergütungsregelung geschaffen wird. Zudem sollen die zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen zur Ermöglichung unterschiedlicher Praxisstrukturen in der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben. Das Morbiditätsrisiko für den steigenden Bedarf an Psychotherapie soll durch eine extrabudgetäre Vergütung von den Kassen getragen werden. Zudem wird gefordert, die Honorierung der Psychotherapeuten zeitnah an die Honorare der Haus- und Fachärzte anzupassen. pb