

Der Adressat dieses Gesetzes ist der Klinik-Arbeitgeber, der ab sofort dafür zu sorgen hat, daß die Dienstpläne diese Arbeitsschutzbestimmungen berücksichtigen. Das neue Gesetz bedeutet eine Klarstellung der ärztlichen Bereitschaftsdienstregelung, die Mitte der achtziger Jahre von den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes vereinbart wurde. Fest steht jetzt, daß nach jedem Bereitschaftsdienst der Einsatzstufe C oder D eine Ruhezeit folgen muß und von ihr nur an einzelnen Tagen bei unvorhersehbaren Notfällen abgesehen werden kann.
Das Arbeitszeitgesetz ist eine Chance, bessere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern zu erreichen, aber auch für arbeitslose Ärztinnen und Ärzte vor den Toren der Krankenhäuser. Durch die Verpflichtung, die Ruhezeit einzuhalten, fällt Arbeitskraft während des Tages aus. Bei unverändertem Leistungsspektrum muß dieser Ausfall von Arbeitskraft folglich in entsprechendem Umfang durch Neueinstellungen kompensiert werden. Dies bedeutet, daß bundesweit mindestens 4 000 bis 6 000 zusätzliche Krankenhausärzte eingestellt werden müßten. Bei der Diskussion über die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten muß berücksichtigt werden, daß die Gewährung von Ruhezeit im Anschluß an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu einer Verringerung der Bereitschaftsdienstvergütung führt. Rechnet man dies auf ein Jahr hoch, ergibt sich je Dienst ein Betrag von rund 79 000 DM. Bei Personalkosten eines Assistenzarztes in Höhe von etwa 110 000 DM bis 120 000 DM bleibt eine "Deckungslücke" von 40 000 DM. Eine zusätzliche Stelle kann also mit rund 40 000 DM finanziert werden.
Gefordert sind jetzt neben den Krankenhausträgern sowohl die Politiker als auch die Arbeitgeber als Tarifpartner. Bei einem weiterhin gedeckelten Krankenhausbudget für 1996 muß ein Ausweg zur Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen gefunden werden. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollten dabei die Zusatzausgaben im Krankenhausbereich im Verhältnis zu den Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung gesehen werden. Die Entscheidung fällt dann leicht. Für den Krankenhausbereich ist dies dann ein wahres "Bündnis für Arbeit" – und auch ein Bündnis für die Qualität der Krankenhausversorgung. LH
Lorscheidt, Georg
Ludewig, Helmuth
Zahn