ArchivDeutsches Ärzteblatt42/201170. Bayerischer Ärztetag: Mehr Kompetenzen für die Kammern

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70. Bayerischer Ärztetag: Mehr Kompetenzen für die Kammern

Gerst, Thomas

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Die Delegierten sprachen sich in München für eine stärkere sozialrechtliche Verankerung und ein Stimmrecht der Bundesärztekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss aus.

Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf.“ Damit meinte der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Max Kaplan, nicht den renovierten großen Sitzungssaal der Ärztekammer, der noch rechtzeitig zum 70. Bayerischen Ärztetag fertiggestellt worden war. Es ging um den Gesetzentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz, dessen entscheidende Beratungen nun bevorstehen. Noch gebe es die Möglichkeit, im Sinne der Ärzteschaft auf die Beratungen einzuwirken, betonte Kaplan, „und deshalb sollten wir den Bayerischen Ärztetag nutzen, dazu noch entsprechende Anträge einzubringen“.

Diese Vorstandsanträge, denen die Ärztetags-Delegierten mit großer Mehrheit zustimmten, haben es in sich, wenn man bedenkt, dass sie aus dem eher föderal gestimmten Bayern kommen – wird doch darin insbesondere eine stärkere Mitwirkung der Bundesärztekammer (BÄK) in Bereichen gefordert, die bisher den GKV-Vertragspartnern in und außerhalb des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbehalten waren. „Wir sind der Meinung, gerade im Sinne der Qualitätssicherung, dass hier die Kammer mit am Tisch sein soll“, sagte Kaplan, der gleichzeitig BÄK-Vizepräsident ist.

So soll zum Beispiel bei der Neuregelung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung in § 116 b SGB V die Bundesärztekammer ebenso zwingend beteiligt werden wie die Landesärztekammern bei der Umsetzung vor Ort. Kaplan: „Wir fordern eine Vertragslösung durch vierseitige Verträge. Wichtig sind einheitliche Qualitätsstandards im ambulanten und stationären Bereich. Auf jeden Fall soll es eine Vertragslösung sein und keine Lösung durch den G-BA.“

Weiter sprach sich der Bayerische Ärztetag dafür aus, dass der Bundesärztekammer die Definitionskompetenz übertragen wird

  • bei bundesmantelvertraglichen Regelungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband über Qualifikationen, die für die Erbringung besonderer vertragsärztlicher Leistungen erforderlich sind (§ 135 Abs. 2),
  • bei der Bestimmung von Anforderungen an die Qualifikation von Ärzten bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den G-BA (§ 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sowie
  • bei Richtlinien-Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung für die vertragsärztliche Versorgung und zugelassene Krankenhäuser (§ 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).

Notwendig sei diese Verlagerung, um ein einheitliches Qualifikationsniveau bestimmen zu können. Es müsse sichergestellt werden, dass mit der Facharztqualifikation auch die Voraussetzungen für die Erbringung der entsprechenden vertragsärztlichen Leistungen erfüllt sind; bei der Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll so die berufsbegleitende Qualifikation einschließlich Übergangsbestimmungen gewährleistet werden.

Für diese neuen Wirkungsbereiche müsse eine Zuständigkeit der BÄK auf Bundesebene anerkannt werden. Logische Konsequenz des Ganzen: Dem Beschlussgremium des G-BA sollen nach den Vorstellungen des Bayerischen Ärztetages künftig zwei von der Bundesärztekammer benannte Mitglieder angehören. Mit der derzeitigen Einbindung der BÄK in die Entscheidungsfindung des G-BA könne man nicht zufrieden sein. „Wir werden zwar gehört, aber zu sagen haben wir nichts“, brachte es Kaplan auf den Punkt. Dabei leisteten die Ärztekammern und die BÄK auf Bundesebene eine interessenneutrale Vertretung der Ärzteschaft, heißt es in dem Vorstandsantrag. Die Krankenkassen-Bank müsste aus Gründen der Parität um zwei Mitglieder aufgestockt werden.

Als wäre dies noch nicht genug an Kompetenzzuwachs, forderte Kaplan zudem, dass die BÄK künftig zu beteiligen sei, wenn sich – wie im Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen – die Partner des Bundesmantelvertrags auf einen Katalog delegierbarer Leistungen verständigen, die von Angehörigen medizinischer Fachberufe ambulant erbracht werden dürfen.

Auch in anderen Fragen sprach der 70. Bayerische Ärztetag Klartext. So forderten die Delegierten die Abschaffung der Praxisgebühr, da diese keinerlei Steuerungsfunktion mehr in der ambulanten Medizin habe. Die Funktion des Hausarztes als Lotse im Gesundheitswesen werde durch das nachträgliche Ausstellen von Überweisungsscheinen umgangen. Die bei der elektronischen Gesundheitskarte geplanten Erweiterungen sollten unter keinen Umständen eingeführt werden. Sowohl der Online-Datenabgleich wie auch die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten der Patienten würden erhebliche Sicherheitsrisiken bergen.

Thomas Gerst

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