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Pflege von Angehörigen: Bundestag beschließt Familienpflegezeit


Arbeitnehmer sollen es künftig leichter haben, ihren Job und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag am 20. Oktober die Einführung der Familienpflegezeit beschlossen. Damit könnten Menschen „sich Zeit für Pflege nehmen, ohne allzu große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen und ohne Angst haben zu müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren“, unterstrich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).
Künftig sollen Beschäftigte die Möglichkeit haben, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Dabei soll es einen Lohnausgleich geben: Wer zum Beispiel nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Schröder bezeichnete das Modell als „innovativ“, da es die Bürger entlaste, ohne die sozialen Sicherungssysteme zu belasten.
Die Opposition kritisierte das Gesetz als wirkungslos und warf Schröder vor, sich bei der Frage nach einem Rechtsanspruch nicht durchgesetzt zu haben. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig nannte das Gesetz „halbherzig und völlig unzureichend“. Da allein die Arbeitnehmer die Lasten in Form von Gehaltseinbußen tragen müssten, handle es sich lediglich um ein „Nischenangebot für Besserverdiener“. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die Pflege-Auszeit hänge allein „von der Gutwilligkeit der Unternehmen“ ab. dapd
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