

Mit Blick auf die politische Entwicklung hat die Bundesärztekammer unverzichtbare Essentials für die
Weiterentwicklung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschlossen. Unantastbares Grundprinzip
ist: Der Charakter und die Eigenständigkeit der Amtlichen GOÄ als amtliche Gebührentaxe eines freien Berufes
müssen gewahrt bleiben. Die GOÄ hat, unabhängig vom Versicherungsschutz des Patienten oder einer
Beihilfeberechtigung, die Vergütung ärztlicher Leistungen zu regeln. Wirtschaftliche Interesssen der
Privatassekuranz und/oder Haushaltsprobleme der Beihilfeträger können nicht Maßstab zur Bemessung der
Vergütung ärztlicher Leistungen sein. Die Beitragsstabilisierung für ältere Privatversicherte ist ein vorrangig
von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu lösendes Problem. Wirksame versicherungstechnische
Maßnahmen, wie die Schaffung angemessener Alterungsrückstellungen, die Flexibilisierung des Tarifangebotes,
die Einführung von mehr Wettbewerb auch in der PKV (insbesondere Wechselmöglichkeit des Versicherten
ohne finanzielle Nachteile), sind voranzutreiben. Die Ärzteschaft ist bereit, für sozial schutz- und
sicherungsbedürftige Personenkreise die
Vergütungsbedingungen des Standardtarifs zu berücksichtigen. Sachgerecht ist die Einführung eines
beihilfekonformen Standardtarifs für Beamte im Ruhestand der unteren und mittleren Besoldungsgruppen. Im
Gegenzug muß die GOÄ den Ärzten wieder mehr Vertragsfreiheit einräumen und der Vergütungsrahmen eine
differenzierte, den Leistungen entsprechende Vergütung garantieren. Besondere Bedeutung mißt die
Bundesärztekammer der Angleichung der Vergütungen im Osten an das Westniveau bei. Erfreulich ist, daß
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer eine stufenweise Angleichung der Vergütungen bis zum Jahr 2000
zugesagt hat. Den politischen Vorstellungen, die Finanzierungsbasis der GKV zu Lasten der PKV zu
"verbessern", etwa durch eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze oder durch
die Zwangsrekrutierung der Beamten in die GKV, ist abzulehnen. Das gegliederte System der
Gesundheitssicherung hat sich bewährt und muß erhalten bleiben.
Die Bundesärztekammer begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium
über den zweiten Novellierungsschritt der GOÄ. Die gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und
wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten Konzepte sind Grundlage für den längst
überfälligen Novellierungsschritt. Das Leistungsverzeichnis muß transparent, klar und einfach gestaltet werden.
Die Bundesärztekammer hat gegenüber der Politik signalisiert, daß sie auch eine schrittweise Umstellung der
GOÄ als Verordnung des Bundes auf eine gesamtvertragliche Regelung akzeptieren werde. Dies hätte unter
anderem den Vorteil einer zeitnahen Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses und der Vergütung. Allerdings
erfordert dies einen fairen Interessenausgleich und Vorkehrungen für die Lösung von Konfliktfällen. Dr.
Harald Clade
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