

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sich in Berlin gegen ein Präventionsgesetz ausgesprochen. Damit erteilte er dem in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Entwurf der SPD-Fraktion erneut eine Absage. Es sollten die bestehenden Strukturen genutzt werden, sagte Bahr auf einem Kongress seines Hauses zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung.
Die Krankenkassen geben derzeit etwa 80 Prozent ihrer Gelder für Gesundheitsförderung für die individuelle Prävention aus. Nur 20 Prozent entfallen auf Präventionsausgaben im unmittelbaren Lebensumfeld der Versicherten, wie Schule oder Betrieb. Leistungen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind seit 2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen (§ 20 a SGB V). Kleine und mittlere Betriebe nutzen diese Vorgabe aber noch selten.
Über eine gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung haben Experten auch bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages diskutiert. Dabei wurde klar, dass eine übergeordnete Struktur fehlt, um bundesweite Präventionsmaßnahmen aufeinander abzustimmen. Prof. Dr. med. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sagte, sie könne sich eine zentrale Rolle ihrer Institution bei der Koordinierung vorstellen. jp
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