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Amtliche Beglaubigungen: Fälschungssichere Dokumente


Wichtige Dokumente wie etwa Facharzturkunden mussten bisher bei Vorlage einer Kopie amtlich beglaubigt werden – eine Dienstleistung, die Geld kostet und den Gang zu einer Behörde erfordert. Ein einfach zu handhabendes elektronisches Verfahren, das in der Landesärztekammer Hessen entwickelt wurde, macht diesen bürokratischen Aufwand jetzt überflüssig.
Bei dem fälschungssicheren Verfahren erhalten von der Landesärztekammer Hessen ausgestellte Dokumente in der Fußzeile einen 2-D-Barcode. Dieser kann bei Bedarf zu Prüfzwecken auf einer speziellen Webseite der Landesärztekammer (https://verify.laekh.de) per Tastatur oder über einen Scanner eingegeben werden. Durch die 64-stellige Zeichenkette mit rund 10100 vorstellbaren Zahlenkombinationen ist es Unbefugten unmöglich, ihn zu erraten. Der Datenschutz ist damit gewährleistet. Auf der Homepage www.laekh.de ist unter dem Link „Urkunden-ID“ eine allgemeinverständliche „Gebrauchsanweisung“ verfügbar.
Nach einer einjährigen Testphase sollen künftig nahezu alle Dokumente aus der Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer mit einem solchen Barcode versehen werden. Dies bedeutet, dass die hessischen Ärzte für Kopien der neuen Urkunden keine Beglaubigungen mehr benötigen. Die Dokumente können zudem nicht nur in Deutschland, sondern weltweit online über das Internet geprüft werden. Gemeinsam mit der Technischen Hochschule Mittelhessen entwickelt die Landesärztekammer Hessen derzeit eine entsprechende App für Smartphones, damit die Dokumente künftig noch einfacher verifiziert werden können. EB
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