BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Nichtänderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use Intravenöse Immunglobuline (IVIG) bei der multiplen Sklerose


Vom 20. Oktober 2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), aufgrund der zur Umsetzung in der Arzneimittel-Richtlinie zugeleiteten Empfehlung „Bewertung der Expertengruppe Off-Label im Bereich Neurologie/Psychiatrie nach § 35b Abs. 3 SGB V zur Anwendung von Intravenösem Immunglobulin G (IVIG) im Anwendungsgebiet Multiple Sklerose“ (Stand 21.06.2010) nicht zu ändern.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 20. Oktober 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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