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Gesetzentwurf: Mehr Rechte für privat Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte gegenüber ihren Krankenversicherungen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgestellt.
Danach muss eine Krankenversicherung künftig innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob sie die Kosten einer mindestens 3 000 Euro teuren Heilbehandlung übernimmt. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. In dringenden Fällen muss sie unverzüglich erfolgen. Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes betrifft das Kündigungsrecht. Bei einer Beitragserhöhung der Krankenversicherung hat der Versicherte zwei Monate Zeit, um zu kündigen, statt wie bisher einen Monat. Hat der Versicherte im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte sei der Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte von Verbrauchern, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. EB
@ Der Gesetzentwurf im Internet:
www.aerzteblatt.de/12236a
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