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Krankenhausfinanzierung: Eine Frage der Fairness


Nach den jüngsten Tarifabschlüssen des Marburger Bundes steht fest, dass sich die Personalkosten in den Krankenhäusern in diesem Jahr um insgesamt gut drei Prozent erhöhen. Die Preise für Krankenhausleistungen dürfen demgegenüber aber nur um höchstens 1,48 Prozent steigen. Daraus ergibt sich der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge eine Finanzierungslücke in Höhe von einer Milliarde Euro. Diese Berechnung beruht freilich auf der Annahme, dass sowohl die Fallzahlen als auch die durchschnittliche Fallschwere mehr oder weniger konstant bleiben. Genau diese beiden Parameter zu steigern, dürften aber die Geschäftsführungen von den Ärztinnen und Ärzten besonders vehement einfordern, wenn die Krankenkassen nicht doch noch verpflichtet werden, einen Teil der Tarifsteigerungen zu bezahlen. Es ist also auch im Sinne der Ärzte, dass die DKG hier den Druck auf die Politik erhöht.
Und genau das geschieht derzeit. Die Krankenhäuser seien maßlos enttäuscht von der Bundesregierung, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Es habe zuletzt kein einziges Gesetz gegeben, das den Krankenhäusern irgendwelche Vorteile gebracht habe – „ganz anders als dem niedergelassenen Bereich“. Um ihren Unmut kundzutun und auf die Notwendigkeit einer Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen hinzuweisen, hätten viele Geschäftsführer bereits an ihre Bundestagsabgeordneten geschrieben. Die DKG selbst will das Thema am 27. Februar öffentlich bei einem Symposium in Berlin diskutieren. Bei einem Medinform-Seminar am 31. Januar in Berlin erinnerte Baum zudem daran, dass im Sommer 2008 mehr als 100 000 Klinikbeschäftigte vor dem Brandenburger Tor gegen die Unterfinanzierung der Krankenhäuser demonstriert hätten. Zur Erinnerung: Im Anschluss war der Kostenorientierungswert Gesetz geworden, wonach für die Anpassung der Krankenhauspreise von 2011 an nicht mehr die Entwicklung der Grundlohnsumme maßgeblich sein sollte, sondern die Entwicklung der Personal-, Energie- und Sachkosten in den Kliniken. Für die Jahre 2011 und 2012 hat die Politik diesen Mechanismus allerdings ausgesetzt. Als „Beitrag der Krankenhäuser zur Sanierung der Krankenkassen“ wurde die Grundlohnrate als Maßstab reaktiviert und dann noch um 0,5 Prozentpunkte gekürzt.
Inzwischen sind die Kassen des Gesundheitsfonds aber prall gefüllt. Abzüglich der gesetzlichen Rücklage in Höhe von drei Milliarden Euro und weiterer zwei Milliarden Euro, die als Sozialausgleich für Zusatzbeiträge der Krankenkassen in den Jahren 2012 bis 2014 geblockt sind, belief sich der Überschuss des Fonds Ende 2011 auf 3,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Rücklagen der Krankenkassen selbst, die sich noch einmal auf mindestens eine Milliarde Euro belaufen sollen.
Es wäre nur fair, einen Teil dieses Geldes für eine anteilige Finanzierung der Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern zu verwenden – als „Beitrag der Krankenkassen zur Sanierung der Krankenhäuser“, wenn man so will. Unter anderem hat dies auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, bereits in Aussicht gestellt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte hingegen gerade erst, wie froh er über einen finanziellen Puffer sei. Vielleicht hat ihn ja Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) daran erinnert, dass der Bund ab 2015 mit Steuergeldern dafür Sorge zu tragen hat, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausreicht, um den Sozialausgleich im System zu gewährleisten . . .
Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Niemetz, Ingo