POLITIK
Prävention: Bewegt zu einer besseren Gesundheit


Das „Rezept für Bewegung“ soll die mündliche Empfehlung des Arztes an seine Patienten, sich sportlich zu betätigen, verbindlicher gestalten.
Dass Sport oder überhaupt körperliche Bewegung der Gesundheit zuträglich ist und bei vielen chronischen Erkrankungen die Selbstheilungskräfte des Körpers steigern kann, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Doch zwischen Wissen und Tun gibt es oft erhebliche Diskrepanzen, und die mündliche Empfehlung des Arztes in der Praxis, ein wenig Sport zu treiben, wird sicherlich von vielen Patienten gerne überhört. Etwas mehr Verbindlichkeit in diesen Arzt-Patienten-Dialog über den präventiven Nutzen sportlicher Bewegung zu bringen – dies soll mit dem bundesweit einheitlichen „Rezept für Bewegung“ gelingen, das gemeinsam vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin erarbeitet wurde. Ärzte können ihren Patienten damit eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivitäten geben und diese so möglicherweise erfolgreicher dazu animieren, zur Stärkung der eigenen Gesundheit beizutragen.
Garantierte Qualität
Anders als die ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining, die bei behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen verwendet wird, ist das „Rezept für Bewegung“ nicht mit üblichen Verordnungen vergleichbar und nicht zur Abrechnung vorgesehen. Die Empfehlungen des Arztes auf dem Rezept sollen dem Patienten helfen, unter den vielfältigen Bewegungsangeboten der den Landessportbünden des DOSB angeschlossenen Vereine das für ihn geeignete qualitätsgesicherte Angebot zu finden. Bundesweit sind etwa 18 000 Gesundheitssportangebote der Vereine mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ ausgezeichnet (www.sportprogesundheit.de). Das von BÄK und DOSB entwickelte Siegel garantiert einen bestimmten Qualitätsstandard in Bezug auf die Kompetenz des Übungsleiters, auf die Gruppengröße und bestimmte Zielsetzungen.
Auf dem „Rezept für Bewegung“ wird schwerpunktmäßig verwiesen auf ein Training in den Bereichen: Herz-Kreislauf, Muskel-Skelett-System, Entspannung/Stressbewältigung, Koordination und motorische Förderung. Spezielle Hinweise für den Übungsleiter zum Gesundheitsstand des Patienten können mit dem Rezept übermittelt werden. Wichtig für den verschreibenden Arzt ist, dass die Kosten, die bei Wahrnehmung eines entsprechenden Sportangebots entstehen, nicht zulasten des Heilmittelbudgets gehen. Gesetzlich Versicherte erhalten in aller Regel 80 Prozent der bei zertifizierten Anbietern entstandenen Kursgebühren von der Krankenkasse erstattet.
Ärzte als Gesundheitsberater
Das „Rezept für Bewegung“ sei in etlichen Fällen eine Alternative zur Verschreibung von Medikamenten, in anderen Fällen eine gute Ergänzung, betont BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsförderung und Prävention: „Ärzte helfen nicht nur mit Arzneien und Operationen, sie sind auch Gesundheitsberater für ihre Patienten. Das ,Rezept für Bewegung‘ unterstützt sie dabei.“
In den Landesärztekammern (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen) gibt es bereits unterschiedlich lange Erfahrungen mit dem „Rezept für Bewegung“. In Berlin etwa wurde das Rezept 2005 im Zusammenhang mit der Kampagne „Berlin komm(t) auf die Beine – mach mit, bleib fit“ eingeführt. Inzwischen nutzt etwa ein Zehntel der 6 000 niedergelassenen Ärzte den Vordruck. In Thüringen haben seit der Einführung im Jahr 2006 mehr als 300 Ärzte den Rezeptvordruck angefordert. In der Ärztekammer Nordrhein denkt man nach den ersten Erfahrungen über Maßnahmen nach, mit denen die Effizienz des „Rezepts für Bewegung“ etwa über eine Verknüpfung mit Bonusprogrammen noch erhöht werden kann.
Thomas Gerst
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