ArchivDeutsches Ärzteblatt8/2012Genitalverstümmelung: Meldepflicht für Ärzte in der Diskussion

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Genitalverstümmelung: Meldepflicht für Ärzte in der Diskussion

Rieser, Sabine

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Genitalverstümmelung sollte als schwere Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden können, damit höhere Strafen und bessere Verjährungsregelungen greifen als bisher. Zudem sollte sie in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dann könnte das deutsche Strafrecht angewendet werden, wenn Mädchen zur Beschneidung vorübergehend ins Ausland gebracht werden. Das fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf.

In Deutschland würden viele Frauenärztinnen und -ärzte einer Befragung von Unicef zufolge mit den Folgen des Rituals konfrontiert, sagte die Grünen-Abgeordnete Monika Laza in der Debatte. Es sei an der Zeit, dass der Bundestag Lösungen finde, um rechtliche Schutzlücken zu schließen. Die Unionsabgeordnete Ute Granold lobte den Entwurf, verwies aber auch auf Probleme: „Wenn wir die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung unter Strafe stellen und die Tat zudem absichtlich begangen wird, würde die Mindeststrafe bei drei Jahren liegen. Das indiziert in der Regel die Ausweisung der Täter. Das wollen die betroffenen Opfer aber nicht.“

Sonja Steffen (SPD) forderte, eine Meldepflicht für Ärzte bei Gefährdungen oder offensichtlich durchgeführten Genitalbeschneidungen zu prüfen. Das sei nicht falsch, befand ihre Fraktionskollegin Karin Roth: „Ich weiß, dass es sogenannte Leitlinien für Ärzte gibt, diesen Tatbestand zu melden. Es passiert aber nichts.“

Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. med. Martina Wenker, verwies auf vorhandene Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach Genitalverstümmelung. Sie seien mittlerweile Bestandteil von Weiterbildung und Fortbildung in der Gynäkologie. Rie

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