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Brustimplantate: Linke gegen Kostenbeteiligung der Patientinnen


Ein Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, § 52 Sozialgesetzbuch V zu ändern und rückwirkend die darin vorgeschriebene Kostenbeteiligung von gesetzlich Versicherten bei Erkrankungen zum Beispiel nach Schönheitsoperationen abzuschaffen, ist nur teilweise auf Zustimmung der anderen Fraktionen gestoßen. Die Linke hatte ihren Antrag zur Unterstützung von Opfern fehlerhafter Brustimplantate damit begründet, dass auch nach Unfällen bei riskanten Sportarten oder Motorradunfällen keine Kostenbeteiligung üblich sei: „Würden alle Verhaltensweisen, die mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko einhergehen, mit einer Kostenbeteiligung belegt, würde vermutlich jede und jeder Versicherte früher oder später zur Kasse gebeten.“
Für die SPD begrüßte Dr. med. Marlies Volkmer den Vorschlag. Die Sozialdemokraten sprächen sich im Fall der defekten Implantate für die vollständige Übernahme der entstehenden Kosten aus. Sie forderte zudem ein lückenloseres Meldesystem für Medizinprodukte.
Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, forderte für „implantierbare Medizinprodukte aus Hochrisikoklassen eine an die Arzneimittel angelehnte Zertifizierung und Nutzenbewertung“. Sie wandte sich aber dagegen, die Solidargemeinschaft unterschiedslos bei Problemen nach Brustoperationen zahlen zu lassen.
Der Unionsabgeordnete Dietrich Monstadt wandte ein, Frauen wüssten im Fall von Schönheitsoperationen um die Risiken. In diesen Fällen, nicht nach einem medizinisch induzierten Eingriff, sei eine Kostenbeteiligung sachgerecht. Rie
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