POLITIK: Leitartikel
Kassenärzte: Neue Gebührenordnung ohne Zeitdruck


Bei den Arbeiten an der EBM-Reform soll es keinen Stillstand, aber auch keinen Zeitdruck geben. Mit dieser "Kompromißformel" des Länderausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dürften sich die Aufgeregtheiten um die Neugestaltung der kassenärztlichen Gebührenordnung fürs erste gelegt haben. Das Gremium der KV-Vorsitzenden hat in seiner ersten Sitzung nach der KBV-Vertreterversammlung deutliche Signale gesetzt: Die Zeichen stehen auf Befriedung; öffentliche Auseinandersetzungen um den richtigen Weg in der Honorarpolitik sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Leistungskomplexe statt Pauschalen
Ob dies mehr als ein frommer Wunsch sein wird, dürfte sich bald erweisen. Dr. med. Werner Baumgärtner, der Vorsitzende der KV Nord-Württemberg, sieht die gegensätzlichen Positionen nicht ausgeräumt. Seine Kritik, die mit ausschlaggebend für die Abstimmungsniederlage des EBM-Konzepts in der Vertreterversammlung war (Deutsches Ärzteblatt, Hefte 22 und 26/1998), ist grundsätzlicher Natur. Baumgärtner glaubt, daß jede Form der Pauschalierung in einem neuen EBM die Verhandlungen über "mehr Geld für den ambulanten Leistungsbereich" scheitern läßt. Die große Mehrheit des Länderausschusses sieht dies anders. Sie folgt dem KBV-Vorstand, der die Einwände der Vertreterversammlung gegen die ursprünglich vorgesehenen arztgruppenbezogenen Grundpauschalen berücksichtigt und statt dessen Leistungskomplexe für Eingangs- und Folgeuntersuchungen vorschlägt. Die Berufsverbände sollen daran mitwirken - mit schriftlichen Stellungnahmen auf der Basis eines einheitlichen Anforderungsprofils.
Da ein neuer EBM nach Lage der Dinge auf sich warten lassen wird, drücken die Schwächen der jetzigen Gebührenordnung um so mehr. Der Länderausschuß spricht sich deshalb für eine Reihe von Änderungen aus, die zuvor mit den Krankenkassen verhandelt werden sollen. Im einzelnen sind dies die
c Aufhebung des Kostenabschlags für die neuen Bundesländer bei der Budgetberechnung;
c Aufhebung der Fallzahlabstaffelung im EBM;
c Differenzierung der Praxisbudgets für hausärztliche Internisten und für Nervenärzte, Psychiater und Neurologen;
c Differenzierung der Praxisbudgets für Arztgruppen, die operativ und konservativ tätig sind;
c Ausbudgetierung von Leistungen der Prävention, der Hausbesuche, der In-vitro-Fertilisation und des ambulanten Operierens;
c Trennung sonographischer Zusatzbudgets nach dem Versichertenstatus;
c Einführung einer Jugenduntersuchung (UJ 10) und einer Vergütung für die Bescheinigung für Härtefallregelungen.
Neben den notwendigen Änderungen aufgrund des Psychotherapeutengesetzes soll ferner über die Neugestaltung der Kapitel Kardiologie, Gastroenterologie und Pulmologie (möglicherweise auch Urologie) verhandelt werden. Schließlich strebt die KBV kurzfristig die Neugestaltung der Vergütung für invasive Kardiologie an. Zugleich sollen Kostenpauschalen für Herzkatheter vereinbart werden.
Praxisbudgets bleiben unverändert
Eine grundsätzliche Neubewertung der Praxisbudgets hat der Länderausschuß verworfen. Neue Kostenstrukturanalysen bieten nach Auffassung der KV-Vorsitzenden gegenüber der bisherigen Situation keine verbesserte Datengrundlage. Überdies könnten die Praxisbudgets nicht unabhängig von den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben betrachtet werden.
Die Laborreform soll hingegen zügig vorangetrieben werden - mit einigen Nachbesserungen. So sollen neben einem geänderten Berichtswesen die zunächst geplanten Richtgrößen für Leistungen des Speziallabors durch ein Laborbudget ersetzt werden, das alle Laborleistungen umfaßt. Josef Maus