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Behandlungsfehler: Chirurgen für Härtefallfonds


Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat sich dafür ausgesprochen, bei Behandlungsfehlervorwürfen die Vermittlung zwischen den Parteien durch Mediatoren stärker in Betracht zu ziehen. Die DGCH unterstützt und fördert deshalb das „Pilotprojekt Mediation im Medizinrecht“. Träger der Initiative ist das Centrum für Verhandlungen und Mediation an der Juristischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Die Forscher unterziehen Arzthaftungsfälle einer Mediation. Geschädigte und Ärzte kommen dafür jeweils mit ihrem Anwalt und zwei Mediatoren zusammen, um gemeinsam verbindliche Lösungen zu erarbeiten. Ziel des Projekts ist es zu klären, ob und für welche Fälle eine Mediation sinnvoll ist.
Außerdem befürwortet die DGCH auch einen vom Verschuldensnachweis unabhängigen Härtefallfonds für Geschädigte und plädiert für dessen Aufnahme in das Patientenrechtegesetz. „Über diesen Fonds sollen Patienten finanziell unterstützt werden, die in einem zugelassenen Krankenhaus ohne Nachweis des Verschuldens erheblich geschädigt wurden oder deren Durchsetzung des Schadensersatzanspruches zu lange dauern würde“, erklärte Prof. Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der DGCH. Als Beispiele nannte er den Ausgleich von Einkommensausfällen und von Sonderausgaben, etwa für die Einstellung einer Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe. KBr
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