IM VORDEREN HEFTTEIL: Briefe an die Redaktion
LOKALANÄSTHETIKA: Primum nil efficere
Zu der Bekanntmachung der Bundesärztekammer („Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft informiert: Lokalanästhetika: Bei Anwendung in der Praxis beachten!") in Heft 3/1985, Seite 100:
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