AKTUELL
Zitronensaftfall: Ehemaliger Klinikchef bleibt weiter in Haft


Der im „Zitronensaftfall“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung und mehrfacher Körperverletzung im März 2011 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Chefarzt einer Wegberger Klinik wird nicht bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 27. März und hob damit auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn auf.
Die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Strafrests bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe lägen nicht vor, heißt es in dem OLG-Beschluss (Az.: 2 WS 223/12). Bei dem Strafverfahren gegen den Klinikchef sei es nicht um das einmalige Versagen eines sonst zuverlässigen und untadeligen Arztes gegangen, sondern es habe sich um eine Vielzahl innerhalb weniger Monate begangener Taten gehandelt.
In vier Fällen sei der Tod von Patienten verursacht worden, die sich dem Chefarzt anvertraut hätten. Diese grobe Verletzung der ärztlichen Berufspflichten sei dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Arztberufs ernsthaft zu beschädigen.
Von der Halbstrafenaussetzung würde nach Ansicht des Oberlandesgerichts für die Allgemeinheit ein unverständliches Signal ausgehen. Die Strafvollstreckungsgerichte hätten deutlich zu machen, dass grobe Verletzungen der ärztlichen Berufspflichten, durch die Leib und Leben von Patienten aufs Spiel gesetzt werden, von der Rechtsordnung missbilligt werden.
Die vom verurteilten Chefarzt angeführten Milderungsgründe erkannte das OLG nicht an. Einige seien bereits im Urteil als strafmildernd berücksichtigt worden. TG
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.