POLITIK
Honorarverteilung: Jetzt entscheiden die Regionen
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Die Kassenärztlichen Vereinigungen können seit diesem Jahr wieder weitgehend eigenständig bestimmen, wie das Geld aus der Gesamtvergütung an die Ärzte verteilt wird. Dabei setzt eine Mehrheit auf Stabilität statt auf einen Systemwechsel.
Am besten regelt man die Dinge vor Ort und nicht im fernen Berlin – erst recht, wenn es um so wichtige Entscheidungen wie das Honorar für die bundesweit rund 140 000 Vertragsärztinnen und -ärzte geht. Auf diesen Standpunkt stellten sich immer mehr Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), nachdem die jüngste Honorarreform von 2009 zu erheblichen Umverteilungen innerhalb und zwischen den Regionen geführt hatte.
Die Politik hat diese Forderungen nach weniger Zentralismus aufgegriffen. Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar haben die 17 KVen wieder größere Spielräume bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen und der Verteilung des Geldes an die Ärzte (siehe Kasten). Inzwischen zeichnet sich allerdings ab, dass es in einem Großteil der KVen zunächst einmal nicht zu grundlegenden Änderungen bei der Honorarverteilung kommen wird. Über Honorarzuwächse kann in diesem Jahr ohnehin nicht verhandelt werden. Die hat der Gesetzgeber auf 1,25 Prozent beschränkt.
Keine neue Umverteilung
Im Süden des Landes, wo die größten Kritiker des Berliner Zentralismus sitzen, herrscht Pragmatismus. „Unsere Ziele sind Stabilität, kalkulierbare Preise und keine neuen Umverteilungen“, erklärt der Sprecher der KV Baden-Württemberg, Kai Sonntag. Deshalb habe man beschlossen, die Systematik aus Regelleistungsvolumen (RLV), qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) und freien Leistungen zur Honorarverteilung beizubehalten. Drehen will man nur an vergleichsweise kleinen Stellschrauben. So werden künftig alle Leistungen einer Arztgruppe aus einem eigenen Topf bezahlt, dessen Honorarvolumen auf dem ersten Halbjahr 2011 aufsetzt. Außerdem setzt man in Baden-Württemberg auf strikte Mengenbegrenzungen insbesondere für Leistungen, die mit einem floatenden Punktwert vergütet wurden, wie Ultraschalluntersuchungen. „Unser Konzept wird bestehende Ungerechtigkeiten nicht beseitigen können“, räumt Sonntag ein. „Wir wollen aber keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen.“ Denn in einem gedeckelten System führe jede grundlegende Änderung wieder zu neuen Umverteilungen und damit zu Problemen.
Ähnlich sieht man das in Hamburg. Auch dort hat sich die Vertreterversammlung (VV) dafür ausgesprochen, zunächst einmal RLV und QZV beizubehalten, zumal sich die Ärzte mit der neuen Honorarsystematik inzwischen arrangiert hätten. „Dazu kommt, dass jede weitere Umstellung Gewinner und Verlierer zur Folge hat“, betont der stellvertretende Vorsitzende der KV, Walter Plassmann. „Und um das abzufedern, fehlt uns das Geld.“
Gleichwohl werde man in der zweiten Jahreshälfte über grundsätzliche Veränderungen diskutieren. Um das System komplett umzustellen, benötige man aber Zeit. „Schnellschüsse nützen gar nichts“, sagt der KV-Vorstand, der fürs Erste damit zufrieden ist, dass die Regionen wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben.
„Zurzeit ist es an der Honorarfront weitgehend ruhig“, sagt auch der Sprecher der KV Niedersachsen, Detlef Haffke. „Deshalb wollen wir nach dem Auf und Ab in der Vergangenheit Kontinuität wahren und am System aus RLV und QZV festhalten.“ Verändert werden soll in Niedersachsen jedoch die Bezugsgröße zur Bemessung der Fallzahlen. Derzeit wird geprüft, ob es nicht besser ist, sich statt am Vorjahresquartal am vorherigen Quartal zu orientieren. Wie es in Sachen Honorarverteilung konkret weitergeht, soll die VV am 18. April entscheiden (nach Redaktionsschluss).
„Raus aus der RLV-Welt“
Im Saarland bleibt die bisherige Systematik der Honorarverteilung vorerst unverändert. Änderungen ergeben sich seit April nur vereinzelt, so beim Labortopf und den Zuschlagsregelungen zum RLV für fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. In Bremen, Nordrhein und Westfalen-Lippe werden die VVen erst im Mai und Juni über die Honorarverteilung entscheiden. Allerdings werden auch dort keine erheblichen Änderungen erwartet.
Die KV Hessen hat Mitte März beschlossen, wie der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aussehen soll; Einzelheiten zur Umsetzung will man den Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten bald mitteilen. Die KV Brandenburg hat ebenfalls kaum Änderungen vorgenommen. Sie diskutiert derzeit Anpassungen, die jedoch nicht vor dem dritten Quartal wirksam werden sollen. Die KV Berlin plant größere Änderungen erst für das Jahr 2013. Auch die KV Schleswig-Holstein will sich Zeit lassen, genauso wie die KV Sachsen-Anhalt.
Die KV Sachsen will im dritten Quartal über eine Neukonzeption des HVM entscheiden. Der KV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Klaus Heckemann, wies im Februar auf erste vorgezogene Änderungen hin: So werden alle Hausbesuche ohne Mengenbegrenzung bezahlt, die Vergütung von Arztbriefen ist neu geregelt, Honorarverwerfungen zwischen Nervenärzten, Psychiatern und Neurologen sind geglättet.
Neue Wege will man dagegen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschreiten. „Wir wollen den gewonnenen Spielraum vollumfänglich ausnutzen“, betont die Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. med. Sigrid Ultes-Kaiser. Dort wurden bereits zum zweiten Quartal 2012 die RLV abgeschafft und durch Individualbudgets ersetzt. Die Mengenbegrenzung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals. Bei den Haus- und Fachärzten der Grundversorgung werden zudem die Grundpauschalen vorweg mit einem weitgehend festen Punktwert von 3,7 Cent (Hausärzte) und 3,2 Cent (Fachärzte) vergütet. „Honorarsteigerungen können nun wieder in vollem Umfang an die Praxen weitergegeben werden“, erklärt Ultes-Kaiser. Die KV sei nicht mehr an die Ausschöpfung der RLV gebunden.
„Wir wollen zu dem System zurückkehren, dass wir bis Ende 2008 hatten“, erklärt der Sprecher der KV Thüringen, Matthias Zenker. Abgelöst werden sollen die RLV bereits ab dem 1. Juli. Dann werden Fachgruppentöpfe gebildet, wobei die Ärzte innerhalb ihres „Topfes“ auf der Basis eines individuellen Punktzahlvolumens vergütet werden. Davon werden 65 Prozent mit einem festen, der Rest mit einem floatenden Punktwert bezahlt.
Auch in Bayern will man „raus aus der RLV- und QZV-Welt“, wie eine KV-Sprecherin erklärt. Von 2013 an soll dort eine neue Systematik der Honorarverteilung greifen, die zurzeit erarbeitet wird. Der neue HVM für das zweite Halbjahr 2012 fußt allerdings noch auf der Systematik von RLV und QZV. Neu ist, dass der Honorarzuwachs in diesem Jahr asymmetrisch verteilt werden soll. Profitieren sollen die Facharztgruppen, die seit 2008 übermäßige Honorarrückgänge zu verkraften hatten oder im Jahr 2011 von überproportionalen Abstaffelungen betroffen waren.
Mengenbegrenzung bleibt
„Die KV Mecklenburg-Vorpommern hat als einzige KV die Chance zum 1. Januar 2012 ergriffen und die Honorarverteilung regionalisiert“, hieß es bereits Ende 2011 in einem Rundschreiben des KV-Vorstandsvorsitzenden, Dr. med. Wolfgang Eckert. Ziel der Veränderungen: die Honorare planbarer zu machen und ärztliche Leistungen tatsächlich zu vergüten. Die Fallzahl ergibt sich nicht mehr aus dem Vergleichsquartal des Vorjahres, sondern die individuelle Fallzahl eines jeden Quartals ist entscheidend. Sie wird mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert multipliziert. Mecklenburg-Vorpommern kann sich das leisten, weil die Fallzahlen heute schon hoch sind. Gleichwohl – der HVM sieht noch immer Abstaffelungsregelungen und Fallwertbegrenzungen vor.
Heike Korzilius, Sabine Rieser
Mehr regional, weniger zentral
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat, sind viele Kompetenzen von der Bundesebene zurück in die Regionen verlagert worden.
- Das wird zentral entschieden:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Bewertungsausschuss, in dem Ärzte und Kassen vertreten sind, treffen im Wesentlichen Rahmenvorgaben. In Sachen Honorarverteilung legt die KBV in Abstimmung mit den Kassen die Trennung der hausärztlichen und fachärztlichen Vergütung sowie die angemessene Höhe der Vergütung für die Psychotherapie fest. Über die Bereinigung der Gesamtvergütung im Rahmen von Selektivverträgen entscheidet der Bewertungsausschuss. Er gibt außerdem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütung und definiert, welche Kriterien besonders förderungswürdige Leistungen oder Versorgungsverbesserungen erfüllen müssen, um mit Zuschlägen versehen zu werden.
- Das wird regional entschieden:
Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) legen fest, wie das Honorar verteilt wird. Sie können dabei die im Jahr 2009 eingeführte Systematik der Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen verlassen. Auch über die Höhe der Honorare können die KVen von 2013 an weitgehend eigenständig mit den Krankenkassen verhandeln. Für 2012 hat der Gesetzgeber eine Steigerungsrate von 1,25 Prozent vorgegeben.