THEMEN DER ZEIT
Interview mit Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Gynäkologe und Reproduktionsmediziner „Es gibt keine Garantie auf ein gesundes Kind“
;
- Erstes „PID-Baby“: Es geht nicht um das perfekte Kind
- Präimplantationsdiagnostik in Deutschland: Zwangspause trotz Erlaubnis


Fast 20 Jahre lang hat der Gynäkologe dafür gekämpft, dass Paare, die von schweren genetischen Erkrankungen betroffen sind, auch in Deutschland eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen lassen können. Dafür erntet er noch immer viel Kritik.
Herr Professor Diedrich, haben Sie Verständnis dafür, dass viele die Präimplantationsdiagnostik (PID) als ethisch fragwürdig ablehnen?
Diedrich: Dafür habe ich durchaus Verständnis. So tolerant bin ich. Ich zweifle allerdings manchmal an der Toleranz der Gegenseite. Die PID ist eine Möglichkeit für Paare, die durch eine genetische Erkrankung belastet sind. Es gibt auch andere: Man kann auf ein Kind verzichten. Man kann sich einer Pränataldiagnostik unterziehen, nach der man möglicherweise vor der Frage steht, die Schwangerschaft abzubrechen.
Befragt man betroffene Paare – die kommen ja viel zu wenig zu Wort –, sind 90 Prozent für die PID.
Was motiviert Sie persönlich, das Verfahren anzuwenden? Sie setzen sich damit ja großer Kritik aus.
Diedrich: Damit komme ich zurecht. Ich bin ein Reproduktionsmediziner der ersten Stunde. Wir haben 1983 hier in Lübeck das zweite Kind nach In-vitro-Fertilisation zur Welt gebracht. 1995 haben wir das erste Mal einen Antrag auf PID an unsere Ethikkommission gestellt. In dem Fall hatten sich Eltern an uns gewandt, deren Kind an Mukoviszidose gestorben war. Für die Ethikkommission war damals der Wunsch des Paares nachvollziehbar, nach zwei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik vor einer erneuten Schwangerschaft die Sicherheit zu haben, dass das Kind nicht an Mukoviszidose leidet. Die Kommission sah aber ein rechtliches Problem. Denn die PID kollidierte mit dem Embryonenschutzgesetz, das besagt, dass eine Eizelle nur mit dem Ziel befruchtet werden darf, den Embryo in die Gebärmutter zurückzusetzen und eine Schwangerschaft zu erreichen. Wir hätten ja bei der PID billigend in Kauf genommen, dass ein Embryo, bei dem die genetische Erkrankung diagnostiziert wird, nicht eingepflanzt wird und abstirbt. Ich kämpfe also seit 1995 dafür, dass das Embryonenschutzgesetz entsprechend geändert wird.
Mir war es immer unverständlich, warum wir in Deutschland bei einer schweren genetischen Erkrankung – und nur um diese geht es ja – die pränatale Diagnostik erlauben, mit der möglichen Folge des Schwangerschaftsabbruchs, die Diagnostik vor einer Schwangerschaft aber untersagen. Hier sehe ich einen deutlichen Wertungswiderspruch. Für mich war es auch nicht akzeptabel, dass die PID in Deutschland, wie auf einer einsamen Insel, verboten, aber in den Ländern um uns herum – Frankreich, Italien, England, Holland – erlaubt war.
Kritiker werfen Ihnen vor, die PID sei der Weg zum perfekten Kind.
Diedrich: Um das noch mal ganz deutlich zu sagen: Es geht mir überhaupt nicht um das Designerkind. Es geht mir einzig und allein darum, Paare, die mit einer genetischen Erkrankung belastet sind, über Möglichkeiten zu beraten, wie sie ihrem Kind einen schrecklichen Leidensweg oder frühen Tod ersparen können. Ob sie diese in Anspruch nehmen, ist allein die Entscheidung des Paares.
Wie groß ist die Chance, nach PID ein gesundes Kind zur Welt zu bringen?
Diedrich: Die Frage ist falsch gestellt. Wir können keine Garantie geben, dass nach PID ein gesundes Kind geboren wird. Wir können nur garantieren, dass dieses Kind nicht an der genetischen Erkrankung leidet, die in der Familie mit großem Risiko auftreten kann. Aber dass dieses Kind keine Kiefer-Lippen-Gaumenspalte, keinen offen Rücken hat – all das, was „normalerweise“ an Fehlbildungen auftreten kann –, das können wir nicht garantieren.
Weisen Sie auch Paare ab?
Diedrich: Zurzeit führen wir in unserem Team eine heftige Diskussion über den Fall eines Paares, bei dem der Mann durch Chorea Huntington, also Veitstanz, belastet ist. Der Vater des Mannes ist an der Erkrankung gestorben. Der Ehemann ließ sich untersuchen und weiß seither, dass er auch Träger der Erkrankung ist und den Leidensweg des Vaters vor sich hat. Die Frage ist jetzt, ob man die PID auch bei spät manifestierenden Erkrankungen wie Chorea Huntington einsetzen darf, die ja meist jenseits des 40. Lebensjahrs auftritt. Darüber wird demnächst unsere Ehtikkommission entscheiden müssen.
Was würden Sie denn tun, wenn Sie allein entscheiden müssten?
Diedrich: Ich bin froh, dass ich das nicht muss. Denn das sind schwerwiegende Entscheidungen. Ich mache mich ja sozusagen zum Richter über dieses Paar. Ich finde es gut, dass das Gesetz vorsieht, dass eine Ethikkommission über die Indikationen für eine PID entscheidet. Persönlich kann ich den Wunsch des Paares nachvollziehen und würde es auch machen.
Was ist mit Erkrankungen wie dem Down-Syndrom? Annette Z.*, die hier in Lübeck das erste Kind nach PID zur Welt gebracht hat, sagt, bei einer solchen Diagnose hätte sie sich dem Verfahren nie unterzogen.
Diedrich: Der Richtlinien-Diskussionsentwurf der Bundesärztekammer zur PID stellt klar, dass die Indikation für eine PID eine schwere genetische Erkrankung ist, die nicht therapierbar ist und oft mit dem frühen Tod des Kindes endet. Das würde ich auch heute noch so unterschreiben.
Ein Down-Syndrom ist keine genetische Erkrankung. Die vererbt sich ja nicht, sondern es handelt sich dabei meist um eine zufällige Trisomie 21. Das ist keine Indikation für eine PID. Anders ausgedrückt: Wenn eine 40-jährige Patientin sich einer In-vitro-Fertilisation unterzieht und per PID ausschließen will, dass ein Down-Syndrom vorliegt, würden wir das nicht zulassen. Eine 40-Jährige hat ein Risiko von etwa zwei Prozent, ein Kind mit einem Down-Syndrom zu bekommen. Eine genetische Erkrankung ist einfach etwas anderes.
Trotzdem befürchten PID-Kritiker wie die katholische Kirche einen Dammbruch.
Diedrich: Das Verfahren wird außerhalb Deutschlands seit 20 Jahren angewendet. 2008 gab es weltweit 1 900 PID-Fälle. Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass allein in Deutschland jährlich 70 000 In-vitro-Fertilisationen durchgeführt werden. Das heißt, man geht im Allgemeinen sehr streng mit der Indikation um. Allerdings wird es auch immer schwarze Schafe geben, die untersuchen, ob ein Embryo männlich oder weiblich ist.
Wie kann man einen Dammbruch verhindern?
Diedrich: Das ist zum einen Aufgabe der Ethikkommissionen, die ein klares Indikationsspektrum vorgeben. Zum anderen arbeiten wir hier in Lübeck in einer großen Gruppe zusammen, in der auch Humangenetiker vertreten sind. Wir diskutieren jeden Fall und entscheiden gemeinsam, welchen wir der Ethikkommission zur Entscheidung vorlegen. Damit haben wir eine gute Schranke, die den Missbrauch der PID verhindert.
Das Gespräch führten Gisela Klinkhammer und Heike Korzilius.
*Name geändert
- Erstes „PID-Baby“: Es geht nicht um das perfekte Kind
- Präimplantationsdiagnostik in Deutschland: Zwangspause trotz Erlaubnis
Kiworr, Michael