BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschlüsse des Bewertungsausschusses


Mitteilungen
In seiner 273. Sitzung hat der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2012 einen Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen über die Kassenärztliche Bundesvereinigung und durch die Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband an das Institut des Bewertungsausschusses und die Datenstelle des Bewertungsausschusses zur Umsetzung der in §§ 87, 87a und 116b Abs. 6 SGB V vorgesehenen Aufgaben gefasst.
Der Beschlusstext sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 273. Sitzung ist abgeschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt somit ausschließlich gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
In seiner 274. Sitzung hat der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2012 einen Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) zu Datenlieferungen gemäß § 87a Abs. 6 SGB V durch das Institut des Bewertungsausschusses bzw. die Datenstelle des Bewertungsausschusses an die Vertragspartner nach § 87a Abs. 2 Satz 1 SGB V zur Vorbereitung der Vereinbarungen und Berechnungen nach § 87a Abs. 2 bis 4 SGB V gefasst.
Der Beschlusstext sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 274. Sitzung ist abgeschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt somit ausschließlich gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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