BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 259. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 16. Mai 2012 zur Streichung der Gebührenordnungsposition 32572 und 32573 und Änderung der Leistungslegende nach der Gebührenordnungsposition 32574 des Kapitels 32 der E-GO (Beschluss-Nr. 934) mit Wirkung zum 1. Juli 2012


gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 119. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 16. Mai 2012 zur Streichung der Gebührenordnungsposition 32572 und 32573 und Änderung der Leistungslegende nach der Gebührenordnungsposition 32574 des Kapitels 32 des BMV-Ä mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012
Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 16. Mai 2012 auf die Streichung der Gebührenordnungsposition 32572 (Rötelnantikörper-Nachweis im Hämagglutinationshemmungstest) und 32573 (Rötelnantikörper-Nachweis im HIG-Test) und die Änderung der Leistungslegende nach der Gebührenordnungsposition 32574 des Kapitels 32 zum 1. Juli 2012 verständigt.
Die Gebührenordnungspositionen 32572 und 32573 entsprechen den Gebührenordnungspositionen 01801 und 01802 der Mutterschaftsvorsorge und enthalten methodenspezifische Rötelnantikörpernachweise. Mit der Änderung der Mutterschaftsrichtlinie des G-BA vom 19. Mai 2011 entfällt die methodische Festlegung. Dies macht entsprechende Anpassungen im Abschnitt 32.3 notwendig. Die für die medizinische Fragestellung bedeutsame Untersuchung auf IgG-Antikörper zum Nachweis der Immunität und IgM-Antikörper zum Nachweis einer frischen Infektion wurde durch die „oder“-Verknüpfung in einer einzigen Gebührenordnungsposition 32574 zusammengefasst.
Bekanntmachungen
Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 259. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 16. Mai 2012 den nachfolgenden Beschluss Nr. 934 gefasst:
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
1. Streichung der Gebührenordnungspositionen 32572 und 32573 aus dem Abschnitt 32.3.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
2. Änderung der Leistungslegende nach der Gebührenordnungsposition 32574 des Abschnitts 32.3.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
32574 Rötelnantikörper-Nachweis mittels Immunoassay
Obligater Leistungsinhalt
– Untersuchung auf Antikörper der Klasse IgG
oder
– Untersuchung auf Antikörper der Klasse IgM
je Klasse 9,60 €
Die Gebührenordnungsposition 32574 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01802 und 01803 berechnungsfähig.
Gültig ab 1. Juli 2012
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.