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Transplantationsgesetz: Ein Teil der Änderungen ist schon in Kraft


Anfang August sind Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Qualität und Sicherheit menschlicher Organe verabschiedet worden sind. Außerdem hat Bundespräsident Joachim Gauck jene Änderungen des Transplantationsgesetzes unterzeichnet, mit denen die Entscheidungslösung eingeführt wird. Diese Gesetzesnovelle wird am 1. November in Kraft treten. Mit der Änderung werden künftig alle Bürger regelmäßig aufgefordert, sich mit der Organspende zu befassen und ihren Willen zu dokumentieren (DÄ, Heft 25/2012). Unter anderem müssen die Krankenkassen ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Unterlagen über die Organ- und Gewebespende beim Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte zukommen lassen und sie um eine Erklärung zur Spende bitten. Auch sollen die Kassen „fachlich qualifizierte Ansprechpartner“ benennen.
„Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern“, heißt es im neuen Artikel 1. Angehörige sollen von der schwierigen Frage nach einer postmortalen Organspende entlastet werden. Auch müsse über das Verhältnis einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende zur Patientenverfügung informiert werden. Denn die Hirntoddiagnostik erfordert die Fortsetzung intensivmedizinischer Maßnahmen. nsi
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