POLITIK
Chefarztverträge: Die dunkle Seite des Wettbewerbs


Nach dem Göttinger Organspendeskandal hat sich die Debatte über Boni, die an Fallzahlsteigerungen gekoppelt sind, verschärft.
Nur einmal angenommen: Ein Chefarzt unterschreibt einen Arbeitsvertrag, der ihm Zusatzzahlungen verspricht, wenn die Fallzahlen seiner Abteilung steigen. In den nächsten Monaten verbessert er die Abläufe in der Klinik, kümmert sich anders als sein Vorgänger intensiv um die Weiter- und Fortbildung seines Teams und etabliert neue Hygiene- und Qualitätsstandards in der Abteilung. Die daraus resultierende bessere medizinische Versorgung der Patienten spricht sich unter den Bewohnern und Zuweisern in der kleinen Stadt herum. Die Fallzahlen steigen (freilich zulasten der konkurrierenden Fachabteilung im Nachbarkrankenhaus), der Chefarzt erhält seinen Bonus.
Gefälschte Akten
Diese Form des Wettbewerbs ist gesund. Sie kommt den Patienten zugute und sorgt zugleich für einen effizienten Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen – erfüllt also somit die Erwartungen, die der Gesetzgeber mit der Einführung des DRG-Systems von 2004 an verfolgte. Doch es gibt eben auch eine dunkle Seite dieses Wettbewerbs: So wurden am Göttinger Universitätsklinikum systematisch Patientendaten gefälscht, damit die Patienten kränker schienen, als sie waren. Dadurch erhielt die Klinik mehr Lebern und konnte mehr Transplantationen durchführen. Eine entsprechende Zielvereinbarung der leitenden Ärzte könnte mit Ursache für die Manipulationen gewesen sein.
„Ich glaube, ja“, antwortete selbst Prof. Dr. med. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte (VLK), auf die Frage eines ZDF-Reporters, ob es wegen der Zielvereinbarungen der Chefärzte unnötige Operationen in deutschen Krankenhäusern gebe. Der VLK lehnt bonifizierte Chefarztverträge denn auch „ohne Wenn und Aber“ ab. „Jedwede Verknüpfung von Boni mit bestimmten Mengenvorgaben ist weder mit Systemeffizienz noch mit Verbesserungen in der Patientenversorgung in irgendeinen Einklang zu bringen“, sagte Weiser bei der Pressekonferenz im Vorfeld eines Festaktes zum 100-jährigen Bestehen des Chefarztverbandes am 14. September in Berlin.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) bewerte die Bindung der dem Chefarzt eingeräumten möglichen Boni an die Einhaltung von ökonomisch ausgerichteten Zielgrößen als höchst bedenklich, betonte der Präsident, Prof. Dr. med Frank Ulrich Montgomery, beim Jubiläums-Festakt in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung: „Wir haben bereits 2002 in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem VLK und dem Marburger Bund die in Vertragsmustern der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgesehenen Empfehlungen für variable Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen strikt abgelehnt.“ Dennoch gebe es solche Verträge. Montgomery: „Dies birgt Risiken für die Patientenversorgung, wie uns die Ereignisse in Göttingen jetzt bestätigt haben.“
Verbreitete Praxis
„Zielvereinbarungen, die an Fallzahlsteigerungen geknüpft sind, sind bei neuen Chefarztverträgen absoluter Standard“, berichtete Dr. med. Henrik Räwer, Personalberater bei Rochus Mummert Healthcare, am 13. September bei den Biersdorfer Krankenhausgesprächen. Von den mehr als hundert Chefarztverträgen, die er und seine Kollegen in den vergangenen zwei Jahren betreut hätten, hätten nur drei keine Leistungsvereinbarung enthalten.
Dass Vergütungselemente, die auf einzelne Leistungsarten und Operationen Bezug nehmen, Fehlanreize auslösen können, hat inzwischen auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft erkannt. Sie spricht sich jetzt für die Abschaffung solcher finanzieller Anreize aus und will die Musterverträge für Chefärzte auf budgetäre Gesamtverantwortungsgrößen umstellen.
Natürlich stellten sich die Chefärzte nicht per se gegen Wettbewerb im System, unterstrich VLK-Präsident Weiser noch, „aber es geht darum, sinnvolle Wettbewerbsparameter für die leistungsorientierte ärztliche Vergütung zu finden“. Dies könnten die Senkung der Komplikations- und Infektionsraten in der Abteilung, eine ausgezeichnete Mitarbeiterführung und -fortbildung oder auch die Verringerung des Krankenstands unter den Mitarbeitern sein.
Jens Flintrop