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Wir danken den Kollegen für ihre wertvollen Hinweise und Ergänzungen. Sie unterstreichen nochmals die Intention des Übersichtsartikels darauf hinzuweisen, dass MRT-Untersuchungen bei Schrittmacherpatienten zwar nicht mehr absolut kontraindiziert sind, aber weiterhin in jedem Einzelfall entschieden werden muss, ob die potenziellen erheblichen Risiken einem entsprechenden Nutzen für den Patienten gegenüberstehen. Die Komplexität der Einschätzung des Risikos entsteht zu erheblichen Anteilen aus der Vielzahl an verfügbaren Schrittmachersystemen und Sonden und der möglichen Kombinationen. Der Kollege Hansky weist zu Recht drauf hin, dass bei einer technisch möglichen Kombination von MRT-tauglichen Aggregaten mit nicht-MRT-tauglichen Sonden oder MRT-tauglichen Sonden eines anderen Herstellers die Zulassung des Gesamtsystems für die Durchführung von Magnetresonanzuntersuchungen verloren geht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkardiologischen Vorstellung und Überwachung auch von Patienten mit vermeintlich MRT-tauglichen Systemen vor der Durchführung einer MRT-Untersuchung.

Für die hilfreiche Ergänzung bezüglich des Einsatzes von 3 Tesla in Kombination mit einer Begrenzung der RF-Felder auf den Kopf bei der Untersuchung des Hirns sowie der detaillierten Erläuterung der Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der CE-Zulassung von Schrittmachern bedanken wir uns bei den Kollegen Nähle und Lüchinger.

Sowohl die Hinweise des Kollegen Hansky als auch der Kollegen Nähle und Lüchinger betonen den auch im Artikel vertretenen Standpunkt, dass MRT-Untersuchungen bei Schrittmacherpatienten nur an erfahrenen Zentren und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden sollen. Dies gilt auch für die neuen bedingt MRT-sicheren Schrittmachersysteme.

DOI: 10.3238/arztebl.2012.0644

PD Dr. med. Carsten Zobel

Abteilung für Kardiologie, Marienhospital Euskirchen

carsten.zobel@marien-hospital.com

Dr. med. Henning Bovenschulte

Institut und Poliklinik für Radiologische Diagnostik, Uniklinik Köln

Interessenkonflikt
PD Zobel erhielt Erstattungen von Kongressgebühren und Reisekosten von Medtronic, Pfizer und Lilly. Des Weiteren bekam er Honorare für die Vorbereitung von wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen von St. Jude Medical, Medtronic, Bayer und Böhringer Ingelheim.
Dr. Bovenschulte erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

1.
Bovenschulte H, Schlüter-Brust K, Liebig T, Erdmann E, Eysel P, Zobel C: MRI in patients with pacemakers—overview and procedural management. Dtsch Arztebl Int 2012: 109(15): 270–5. VOLLTEXT
1.Bovenschulte H, Schlüter-Brust K, Liebig T, Erdmann E, Eysel P, Zobel C: MRI in patients with pacemakers—overview and procedural management. Dtsch Arztebl Int 2012: 109(15): 270–5. VOLLTEXT

Der klinische Schnappschuss

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