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Bundesrat: Pflegereform tritt 2013 in Kraft
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Der Bundesrat hat das Pflege-Neuausrichtungsgesetz gebilligt. Damit ist er nicht dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates gefolgt, der empfohlen hatte, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Der Gesundheitsausschuss hatte kritisiert, dass mit der Reform kein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Zudem sei die Finanzierung der Pflegeversicherung nur bis zum Jahr 2015 gesichert. Der Ausschuss lehnte auch die private Pflege-Zusatzversicherung ab.
Die Pflegereform kann nun zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich zufrieden: „Jetzt können die Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen.“ Mit dem Gesetz erhalten Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel Demenzkranke, künftig mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Statt der verrichtungsbezogenen Leistungskomplexe können Pflegebedürftige künftig zudem auch Zeitkontingente mit den Pflegediensten vereinbaren.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages zwischen einem Pflegeheim und einem Heimarzt verpflichtet, wenn das Pflegeheim dafür einen Antrag gestellt hat. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband sollen bis zum 30. September 2013 „Anforderungen an eine ärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen“ festlegen. fos/kna