AKTUELL
Betäubungsmittel: Fälschungssichere Rezeptformulare ab 2013


Die Rezeptformulare für Betäubungsmittel (BtM) sollen fälschungssicher werden. Neue Sicherheitsmerkmale sorgen dafür, dass die Echtheit der BtM-Rezepte in jeder Apotheke überprüft werden kann. Die neuen Formulare gibt die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im ersten Quartal 2013 heraus, wie die Behörde am 15. November mitteilte.
Zur Echtheitsprüfung werde wie bei Geldscheinen UV-A-Licht eingesetzt, so das BfArM. Unter diesem Licht verändere das weitgehend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe, und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheine grünlich-fluoreszierend.
Wichtig für Ärztinnen und Ärzte ist, dass die alten BtM-Rezepte ihre Gültigkeit behalten. Sie sollen weiterverwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. „Ärzte sollen auf keinen Fall ihre alten BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue einzutauschen“, heißt es vonseiten des BfArM.
Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte änderten sich nicht. Die neuen BtM-Rezepte würden weitgehend an das aktuelle Muster 16 angepasst. Nötig geworden war das neue Rezeptformular, weil der Gesetzgeber gefordert hatte, die Versorgung mit Betäubungsmitteln ohne übermäßige Bürokratie zu gewährleisten und gleichzeitig Missbrauch so weit wie möglich auszuschließen. Informationen: www.bfarm.de/btm-rezept HK
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.